Keine Kostenübernahme der Krankenversicherer von Appetitzügler Reductil

21.09.2002, Gemäss Eidg. Versicherungsgerichtsurteil vom 10. Juli 2002 müssen die Krankenversicherer den Appetitzügler Reductil nicht zahlen. Im Gegensatz bleibt Xenical noch bis September 2003 auf der Liste bezahlten Medikamente, welche aus der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt werden..
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