KfW stärkt Beratung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit
09.10.2008, Gründercoaching für Arbeitslose am 1. Oktober gestartet. Beratungskosten mit maximal 3.600 Euro gefördert. Gründer aus der Arbeitslosigkeit bedürfen besonderer Unterstützung.
Der Zuschuss zum so genannten Gründercoaching beträgt maximal 3.600 EUR (90 Prozent des Beratungshonorars von höchstens 4.000 EUR). Der Tagessatz des Beraters darf dabei höchstens 800 Euro betragen. Damit werden Gründungen aus der Arbeitslosigkeit stärker gefördert als andere Gründungen, die mit bis zu 75 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt sind, gestellt werden (http://www.gcd-regionalpartnersuche.de/gcd/) .
„Für Arbeitslose, die trotz intensiver Suche kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis finden, stellt eine Existenzgründung eine wichtige Erwerbsalternative zur Arbeitslosigkeit dar. Das Gründercoaching unterstützt gründungswillige Arbeitslose in allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen“, so Dr. Jochen Struck, Abteilungsleiter Grundsatzfragen der Beratung bei der KfW Bankengruppe.
Laut dem Gründungsmonitor 2008 der KfW Bankengruppe gründen rund 17 % aller Gründer aus einer Arbeitslosigkeit heraus. Allein im Jahr 2007 wagten knapp 150.000 arbeitslose Männer und Frauen den Schritt in die Selbstständigkeit. Fast zwei Drittel von ihnen (63 %) machen sich mangels Alternative selbstständig und nicht zur Realisierung einer Geschäftsidee. Zugleich liegt die Abbruchrate von Gründern aus der Arbeitslosigkeit besonders hoch. 41 % von ihnen haben ihre Selbstständigkeit nach spätestens 36 Monaten bereits wieder aufgegeben. Dies deutet auf einen besonders hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf dieser Gruppe hin.
Kontakt:
Palmengartenstrasse 5-9
60325 Frankfurt am Main
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