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Economiesuisse: Aktionärsrechte stärken, Flexibilität wahren


Economiesuisse

22.10.2008, In der gegen­wär­tigen Finanz­markt­krise hat sich die Diskus­sion um die Akti­en­rechts­re­vi­ sion und beson­ders um die Entschä­di­gungs­frage inten­si­viert. Vor diesem Hinter­grund fordert die Wirt­schaft eine sach­liche Debatte. Die Ausge­stal­tung unseres Aktien- und Unter­neh­mens­rechts hat weit­rei­chende Auswir­kungen auf die Attrak­ti­vität des Wirt­schafts­ stand­orts Schweiz.



Mehr Trans­pa­renz und Stär­kung der Aktio­närs­rechte Die Revi­si­ons­vor­lage des Bundes­rates wird von den Schweizer Unter­nehmen grund­sätz­lich begrüsst. Die Vorschläge zur Flexi­bi­li­sie­rung der Kapi­tal­struk­turen, zur Moder­ni­sie­rung der Gene­ral­ver­samm­lung sowie zur Stär­kung der Aktio­närs­rechte und der Trans­pa­renz finden die Zustim­mung der Wirt­schaft. Eben­falls unter­stützt wird die Einfüh­rung einer statu­ta­ri­ schen Kompe­tenz der Aktio­näre zur Fest­le­gung der Entschä­di­gung des Verwal­tungs­rats. Jedoch wehrt sich die Wirt­schaft gegen Vorschläge, welche die Gestal­tungs­frei­heit der Unter­nehmen und die Wahl­frei­heit der Aktio­näre unnötig beschneiden. So soll die heutige Möglich­keit der Aktio­näre zur Wahl unter verschie­denen Formen der insti­tu­tio­nellen Stimm­ rechts­ver­tre­tung nicht einge­schränkt werden. Eben­falls abge­lehnt wird der gesetz­liche Zwang zu einjäh­rigen Amts­zeiten des Verwal­tungs­rats. Die Amts­dauer soll weiterhin von den Aktio­nären fest­ge­legt werden. Zudem ist im Rahmen der parla­men­ta­ri­schen Bera­tung eine Lösung für das Problem der hohen Dispoak­ti­en­be­stände zu finden.

Einbezug der Aktio­näre in die Salär­de­batte econo­mie­suisse unter­stützt die Einräu­mung einer statu­ta­ri­schen Kompe­tenz der Aktio­näre bei der Fest­le­gung der Entschä­di­gung des Verwal­tungs­rats. Die Entschä­di­gung des Mana­ge­ ments ist im Entschä­di­gungs­be­richt klar, einfach und nach­voll­ziehbar zu erklären und den Aktio­nären zur Meinungs­äus­se­rung zu unter­breiten. econo­mie­suisse schlägt dazu im „Swiss Code of Best Prac­tice for Corpo­rate Gover­nance“ zwei Vari­anten vor: Entweder soll während der Debatte zum Trak­tandum „Geneh­mi­gung der Jahres­rech­nung“ oder „Décharge an den Verwal­tungs­rat“ auf den Entschä­di­gungs­be­richt hinge­wiesen und dieser im Rahmen des Trak­tan­dums geneh­migt werden. Oder der Entschä­di­gungs­be­richt wird in einer Konsul­ta­ti­vab­ stim­mung der Gene­ral­ver­samm­lung unter­breitet. Ob diese und allen­falls auch weitere Grund­ satz-Empfeh­lungen – wie beispiels­weise die Absage an goldene Fall­schirme und Abgangs­ent­ schä­di­gungen – künftig im Gesetz veran­kert werden sollen, ist im Rahmen der Akti­en­rechts­ re­vi­sion zu prüfen.

Initia­tive „gegen die Abzo­cke­rei“ geht zu weit Die Initia­tive fordert neben der jähr­li­chen Abstim­mung über die Gesamt­summe aller Vergü­ tungen an den Verwal­tungsrat und die Geschäfts­lei­tung diverse Vorschriften, Verbote und Straf­an­dro­hungen, welche die Unter­nehmen in ihren Hand­lungs­mög­lich­keiten zu stark einschränken würden. Mit ihren starren Verfas­sungs­be­stim­mungen verun­mög­licht die Initia­ tive die für die Unter­nehmen notwen­dige Flexi­bi­lität, etwa bei der Ausge­stal­tung der Arbeits­ver­träge. Zudem schlägt die Initia­tive alle börsen­ko­tierten Unter­nehmen über ein und denselben Leisten. Dies hätte insbe­son­dere für mittel­grosse Indus­trie­be­triebe unge­ recht­fer­tigte Folgen. Die Anliegen der Initia­tive sind aber im Rahmen der laufenden Akti­ en­rechts­re­vi­sion vom Parla­ment aufzu­nehmen und zu disku­tieren. Es gilt die Aktio­närs­ rechte zu stärken und gleich­zeitig ein attrak­tives und im inter­na­tio­nalen Stand­ort­wett­be­ werb konkur­renz­fä­higes Umfeld für unsere Unter­nehmen sicher­zu­stellen.

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

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