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SECO: Vernehmlassung zur Änderung des Güterkontrollgesetzes


Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

22.10.2008, Bern. Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2008 die Vernehmlassung zur Anpassung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Güterkontrollgesetz eröffnet. Mit dieser Revision wird ein Mangel der geltenden Regelung behoben. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2009.


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Das Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollgesetz) bietet für bestimmte Güter keine genügende Möglichkeit, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern. Betroffen sind die besonderen militärischen Güter und die Dual-Use-Güter zur Herstellung konventioneller Waffen. Beide Güterkategorien werden zwar international vom Exportkontrollregime «Wassenaar Arrangement» kontrolliert. Letzteres nennt jedoch keine Länder, die nicht beliefert werden sollen.

Das Güterkontrollgesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, internationale Entscheide umzusetzen, nicht jedoch autonome Exportkontrollmassnahmen zu treffen. Da im «Wassenaar Arrangement» keine Beschlüsse darüber bestehen, welche Länder nicht beliefert werden sollen, ist der schweizerischen Bewilligungsbehörde der Handlungsspielraum entzogen.

Die Bewilligungsbehörde hat bisher in heiklen Fällen den Exporteur davon überzeugt, auf die Ausfuhr, auch im eigenen Interesse, zu verzichten («moral suasion»). Der Vernehmlassungsentwurf sieht nun vor, dass der Bundesrat zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen im Einzelfall Bewilligungen verweigern kann.

Kontakt:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
3003 Bern

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