Economiesuisse: Rückweisung der Vorlage zum Präventionsgesetz


Economiesuisse

28.10.2008, Der Geset­ze­s­ent­wurf für ein neues Präven­ti­ons­ge­setz kann die heutigen Probleme im Präven­ ti­ons­be­reich nicht lösen. econo­mie­suisse lehnt den Entwurf deshalb ab und verlangt vom Bundesamt für Gesund­heit (BAG) eine voll­stän­dige Über­ar­bei­tung. Insbe­son­dere soll auf das geplante, neue Präven­ti­ons­in­stitut verzichtet werden.



Ursprüng­lich wollte man mit einem neuen Gesetz die Präven­tion umfas­send koor­di­nieren. Der Einbezug der Präven­ti­ons­mass­nahmen (Krank­heit und Unfall) beschränkt sich im Vorent­ wurf des Präven­ti­ons­ge­setzes jedoch allein auf die „Förde­rung der Verhü­tung von Krank­hei­ ten“ gemäss KVG und den Tabak­prä­ven­ti­ons­fonds. econo­mie­suisse ist der Ansicht, dass die beste­henden Orga­ni­sa­tionen - insbe­son­dere die Stif­tung Gesund­heits­för­de­rung Schweiz - den Präven­ti­ons­zweck in diesen Berei­chen erfüllen können.

Deshalb lehnt econo­mie­suisse die Schaf­fung eines öffent­lich-recht­li­chen Präven­ti­ons­in­sti­ tuts strikte ab. Ein solches Institut gäbe dem Staat ein verstärktes Präven­ti­ons­mo­nopol. Aus Sicht der Wirt­schaft ist die Koope­ra­tion zwischen staat­li­chen und privaten Akteuren mit der entspre­chenden gemischten Finan­zie­rung zu fördern. Durch ein neues Institut wird jedoch das Gegen­teil erreicht: Die Koor­di­na­tion zwischen Bund, Kantonen und Privaten wird ange­sichts eines zusätz­li­chen staat­li­chen Akteurs erschwert.

Das BAG rechnet länger­fristig mit zusätz­li­chem Mittel­be­darf für die Durch­füh­rung von natio­nalen Programmen. Geplant ist die Zusatz­fi­nan­zie­rung durch eine Erhö­hung des Zuschlags auf die KVG-Prämie. Diese Prämi­en­ab­gabe bekommt dadurch den Charakter einer Steuer, ohne dass Steu­er­sub­jekt, Steu­er­ob­jekt, Steu­er­pe­riode, Bemes­sungs­grund­lage sowie der Tarif gesetz­lich gere­gelt sind. Dies macht die KVG-Prämi­en­ab­gaben anfällig für künf­ tige Erhö­hungen. Mit einem voll­ständig vom Bund kontrol­lierten Präven­ti­ons­in­stitut könnte diese Abgabe ohne Volks- oder Parla­ments­be­schluss erhöht werden. In einer solchen Konstel­la­tion ist eine Aufblä­hung der Präven­ti­ons­mittel über die KVG-Abgabe zu befürchten.

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