Hohe Preise bekämpfen - aber mit den richtigen Mitteln


Economiesuisse

04.11.2008, Paral­lel­im­porte können zur Senkung von Import­preisen beitragen. Schon heute sind Paral­ lel­im­porte von Marken­pro­dukten aus aller Welt erlaubt. Dieses Poten­zial wird in der Praxis aber nicht ausge­schöpft. Grund dafür sind tari­färe und nicht­ta­ri­färe Handels­hemm­ nisse.


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Als Begrün­dung für die hohen Preise in der Schweiz wird oft das Patent­recht verant­wort­ lich gemacht. Dabei werden immer wieder Marken­pro­dukte wie Kleider oder Lebens­mittel genannt, die wegen dem Verbot von Paral­le­lim­porten teuer seien. Doch diese Beispiele sind falsch: Es wird über­sehen, dass diese Produkte gar nicht paten­tiert sind, und dass Marken­pro­dukte in der Schweiz – anders als im EWR – schon heute aus der ganzen Welt parallel impor­tiert werden können. Geht es nach dem Willen des Bundes­rates, können zudem auch jene Güter parallel impor­tiert werden, bei denen Patente nur eine unter­ge­ord­nete Rolle spielen (Patente auf Produkt­be­stand­teilen, aber auch auf Herstell­ver­fahren). Einerseits will der Bundesrat den Vertriebs­schutz für Produkte, bei denen eine paten­ tierte Erfin­dung im Vorder­grund steht, im Gesetz veran­kern (natio­nale Erschöp­fung). Ande­ rer­seits will er Paral­le­lim­porte von Produkten, bei denen nur Bestand­teile paten­tiert sind, aus aller Welt zulassen (inter­na­tio­nale Erschöp­fung).

Natio­nal­rat gegen Veran­ke­rung der natio­na­len Erschöp­fung In der Herbst­ses­sion hat der Natio­nal­rat beschlos­sen, auf die vom Bundes­rat vorge­schla­ gene gesetz­li­che Veran­ke­rung der natio­na­len Erschöp­fung zu verzich­ten und nur den Grund­ satz der inter­na­tio­na­len Erschöp­fung für Bestand­teile ins Patent­ge­setz zu schrei­ben. Damit könnten prak­tisch alle Produkte des tägli­chen Lebens paral­lel impor­tiert werden. Dies nicht nur aus Europa, wie es inner­halb des euro­päi­schen Binnen­markts der Fall ist, sondern aus allen Ländern der Welt. Diese weit­ge­hende Lösung wäre mit den inter­na­tio­na­ len Verpflich­tun­gen der Schweiz verein­bar.

Stän­de­rat will natio­nale Erschöp­fung sekto­ri­ell veran­kern Eine Mehr­heit der stän­derät­li­chen Kommis­sion für Wirt­schaft und Abgaben (WAK-S) hat hinge­gen am 31. Oktober 2008 beschlos­sen, einer­seits Paral­le­lim­porte paten­tier­ter Produkte aus dem EWR gene­rell und einsei­tig zuzu­las­sen. Für Produkte mit staat­lich fest­ ge­leg­ten Preisen (insbe­son­dere Phar­ma­zeu­tika) will sie ande­rer­seits die natio­nale Erschöp­fung expli­zit im Gesetz veran­kern: Paral­le­lim­porte von solchen Produk­ten sollen demnach selbst dann verhin­dert werden können, wenn nur Bestand­teile von unter­ge­ord­ne­ter Bedeu­tung paten­tiert sind.

WTO-Regeln respek­tieren und Handels­hemm­nisse abbauen Ohne vertrag­liche Verein­ba­rung mit den EWR-Staaten verstösst eine euro­re­gio­nale Erschöp­ fung im Patent­recht gegen die Regeln der WTO. Gerade in diesem Bereich fordert aber die Schweiz von anderen Ländern stets die strikte Einhal­tung inter­na­tio­naler Verpflich­ tungen. Ein eigener, bewus­ster Verstoss gegen WTO-Recht würde die Glaub­wür­dig­keit solcher Forde­rungen schä­digen. Das wäre fahr­lässig, zumal diese Forde­rungen für den Schutz unserer Export­wirt­schaft wichtig sind. econo­mie­suisse unter­stützt deshalb den Kompro­miss des Natio­nal­rats. Er ist WTO-konform und führt zu einer markanten Öffnung.

Zur Ausschöp­fung des beste­henden – und mit der Kompro­miss­lö­sung noch grösser werdenden – Poten­zials für Paral­le­lim­porte müssen aber zusätz­lich Handels­hemm­nisse abge­baut werden. Deshalb ist unter anderem das Cassis-de-Dijon Prinzip einzu­führen und konse­quent durch­zu­ setzen. Die Einsei­tig­keit der Einfüh­rung von Cassis-de-Dijon ist handels­po­li­tisch zwar nicht optimal, aber immerhin WTO-konform: In diesem Bereich gibt es nämlich – anders als im Patent­recht – bereits einen Staats­ver­trag, der das entspre­chende Vorgehen recht­fer­ tigt.

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