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Allianz Deutschland AG: Gesundheitsreform - Kein Krankengeld mehr


Allianz SE

06.11.2008, Ab 2009 verlieren in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbstständige und Freiberufler ihren Anspruch auf Krankengeld. Das heißt konkret: Sind sie krank, fehlt Geld, da der Einkommensausfall nicht ersetzt wird. Die Allianz Private Krankenversicherung rät deshalb zu einer Krankentagegeld-Versicherung.



Bisher konnten die Betroffenen das Krankengeld mit in ihren GKV-Schutz einbeziehen. Ab dem neuen Jahr müssen sie hier gesondert Vorsorge treffen und eine Zusatzversicherung abschließen. Marc Fleischhauer, Leiter Marktmanagement der Allianz Privaten Krankenversicherung (APKV) dazu: "Selbstständige und Freiberufler sind von Beginn einer Arbeitsunfähigkeit an finanziell auf sich allein gestellt und müssen Verdienstausfälle selbst tragen. Deshalb ist eine Einkommensabsicherung im Krankheitsfall für sie sehr wichtig. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Situation sollte sich jeder Freiberufler und Selbstständige in der GKV deshalb aktiv um eine entsprechende Versicherung kümmern."

Krankentagegeld – gesetzlich oder privat versichern? In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Absicherung des Krankengeldes zukünftig im Rahmen eines Wahltarifs möglich - die Krankenkassen müssen solche Tarife ab dem 1. Januar 2009 anbieten. Entscheiden sich Versicherte für diese Lösung, binden sie sich allerdings drei Jahre lang an die jeweilige Kasse. Auch verzichten sie damit auf das sonst übliche Sonderkündigungsrecht, wenn es in dieser Zeit zu Beitragsanhebungen kommen sollte. "Der Vergleich mit einem privaten Anbieter lohnt deshalb", rät Marc Fleischhauer. "Hier bleiben die Versicherten flexibel. So bietet zum Beispiel die Allianz Private Selbständigen und Freiberuflern zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten zur individuellen Absicherung des Einkommensausfalls."

Privatversicherung: ausgezahlte Summen und Karenzzeit frei wählbar Besonderer Vorteil: Die Höhe des Krankentagegelds und der Zeitpunkt, ab dem die Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit erfolgen soll (Karenzzeit), kann entsprechend dem Nettoeinkommen weitgehend frei vereinbart werden. Tritt der Ernstfall ein, zahlt die Versicherung das Krankentagegeld nach der vereinbarten Karenzzeit ohne zeitliche Begrenzung - maximal bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Die APKV verzichtet außerdem bei der Alleinversicherung eines Krankentagegeldes auf Wartezeiten, wenn der Versicherungsbeginn zwischen dem 1. Januar und dem 1. April 2009 liegt. Darüber hinaus garantiert sie für viele ihrer Krankentagegeldtarife stabile Beiträge bis zum 1. Januar 2010.

Wechsel in die private Vollversicherung – Check jetzt empfehlenswert In dieser besonderen Situation und im Hinblick auf die künftige Entwicklung der GKV entscheiden sich heute viele Selbständige und Freiberufler für den vollständigen Wechsel in die private Krankenversicherung. Der Zeitpunkt ist günstig, noch in diesem Jahr zu wechseln, da ab 2009 alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung für Neukunden spezielle neue Beitragszuschläge erheben müssen. Für Selbständige und Freiberufler ist es daher empfehlenswert, sich einmal berechnen zu lassen, wie die Vorteile einer Privatabsicherung bei der APKV am besten genutzt werden können.

Kontakt:
Allianz SE
Königinstrasse 28
80802 München

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