Die Schweiz unterstützt Burkina Faso bei der Bewältigung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten

19.11.2008, Bern. Der Bundesrat hat am 19. November 2008 beschlossen, die allgemeine Budgethilfe für Burkina Faso zu erneuern. Diese Hilfe in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen über drei Jahre (2009-2011) beträgt 24 Millionen Schweizer Franken. Sie dient der Unterstützung Burkina Fasos - Schwerpunktland der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit - bei der Umsetzung von umfassenden wirtschaftlichen und sozialen Reformen. Ziel ist die Schaffung der notwendigen Grundlagen für ein starkes und nachhaltiges Wachstum und die Verminderung der Armut. Nötig wurde die Hilfe aufgrund einer Reihe exogener Wirtschaftskrisen, welche die burkinische Wirtschaft seit Anfang Jahr getroffen haben und die wirtschaftliche Verwaltung des Landes erschweren.
Jedoch ist die Nachhaltigkeit dieser Reformen durch eine Reihe von externen wirtschaftlichen Problemen in Frage gestellt, welche das Land 2008 getroffen haben: Energiekrise, Krise der Lebensmittelpreise und in jüngster Zeit die Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf das weltweite Wachstum. Ohnehin begrenzte finanzielle Ressourcen wurden zur Milderung dieser Schwierigkeiten eingesetzt, namentlich durch Entlastungen bei der indirekten Besteuerung der Grunderzeugnisse. Dazu kommt die Konzentration der öffentlichen Ausgabenprogramme auf Armutsbekämpfung, Wirtschaftswachstum und soziale Entwicklung, die seit mehreren Jahren umgesetzt wird. In diesem Rahmen ist Burkina Faso eine Partnerschaft mit der internationalen Gemeinschaft eingegangen, um den Milleniumszielen näher zu kommen, die eine Halbierung der Armut innerhalb der nächsten zehn Jahre vorsehen.
In enger Zusammenarbeit mit anderen Entwicklungsinstitutionen aus OECD-Ländern stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Burkina Faso seit mehreren Jahren mit gutem Erfolg Budgethilfe zur Verfügung. Wie in der Vergangenheit ist die Erneuerung dieser Budgethilfe auf die Entwicklungsprogramme der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) abgestimmt, welche sie ergänzt. Diese Massnahmen gründen auf der Absicht, arme Länder zu unterstützen, die über geringe natürliche Ressourcen verfügen, deren Regierungen ihren Willen zur Umsetzung von wirtschaftlichen Reformen unter Beweis gestellt haben und mit denen sich über die Jahre hinweg ein qualitativ hochstehender Dialog über Entwicklungspolitik etabliert hat. Diese Budgethilfe ist im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit den Partnerländern geregelt, und die Gelder werden abhängig vom Erreichen gemeinsam definierter, messbarer Ziele und Indikatoren freigegeben.
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