Neu bei Allianz: Solaranlagen kostenfrei mitversichern


Allianz Deutschland AG

02.12.2008, Ab 1. Januar 2009 müssen Hausbesitzer für das Heizen ihrer vier Wände teilweise erneuerbare Energien einsetzen - so schreibt es das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor. Die Allianz hat deshalb den Umfang ihrer Wohngebäudeversicherung erweitert und deckt nun Schäden an Solaranlagen ohne zusätzlichen Beitrag mit ab.


Firmenmonitor

Zeitgemäß: Allianz unterstützt umweltbewusstes Handeln Solaranlagen sind beliebt. Allein im Jahr 2007 sind laut dem Bundesverband Solarwirtschaft rund 224.000 neue Anlagen für Solarstrom und -wärme in Deutschland installiert worden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Solaranlagen sind umweltschonend, werden vom Staat finanziell gefördert und sparen Stromkosten. Allerdings ist die Solaranlage auch vielen Gefahren ausgesetzt, für deren Kosten die normale Wohngebäudeversicherung bisher nur gegen Aufpreis aufgekommen ist.

Ab dem 1. Januar 2009 bietet die Allianz ihren Kunden den Vorteil, dass die Wohngebäudeversicherung auch Schäden an der Solaranlage und sogar einen Ertragsausfall der Solarstromanlage ohne zusätzlichen Beitrag mit abdeckt. Damit besteht für die energiesparende Heiz- und Stromanlage der gleiche Versicherungsschutz wie für das Gebäude. "Solaranlagen sind von Häusern nicht mehr wegzudenken. Darum finden wir es zeitgemäss, diese in die Wohngebäudeversicherung gleich zu integrieren. Schliesslich soll sich der moderne und umweltbewusste Kunde rundum gut versichert wissen", sagt Dr. Karl-Walter Gutberlet, Vorstand der Allianz Versicherungs-AG.

Blitze führen zu Überspannungsschäden Gebäude sind insbesondere durch Elementarereignisse gefährdet. So führen immer häufiger und intensiver auftretende Blitze zu Überspannungsschäden. Laut Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden im Jahr 1998 in Deutschland rund eine Million Blitze registriert, im Jahr 2006 waren es bereits knapp 2,5 Millionen Blitze. Die Versicherer zahlten 2006 allein für Blitzschäden rund 240 Millionen Euro. Aber auch Hagel, Sturm und starker Schneedruck können Solaranlagen schwer beschädigen.

In diesen Fällen garantiert die Wohngebäudeversicherung die Erstattung aller notwendigen Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau des Gebäudes beziehungsweise der Solaranlage. Der Kunde kann sich beim Wiederaufbau an den Allianz Handwerker-Service wenden. Dieser übernimmt im Schadenfall die komplette Organisation und Kontrolle von der Instandsetzung bis zur Abrechnung mit den Handwerkern. "Der Kunde profitiert von der Sicherheit, hohe Qualität auch bei Dienstleistungen zu bekommen, die über die reine Versicherung hinausgehen", erläutert Dr. Gutberlet das Assistance-Angebot.

Sinnvoller Service: Die Energieberatung Die kostenfreie Abdeckung der Solarstromanlage über die Wohngebäudeversicherung beinhaltet auch die finanzielle Entschädigung, wenn die Anlage wegen versicherter Schäden zeitweise ausfällt. Während dieser Zeit kann die Solaranlage keinen Strom erzeugen und folglich kann auch keine Stromeinspeisung ins Netz des Stromversorgers erfolgen. Ist die Solaranlage nicht versichert, bedeutet ihr Ausfall finanzielle Verluste für den Besitzer. Mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll nach Informationen der Deutschen Energie-Agentur (dena) bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut sechs Prozent auf 14 Prozent gesteigert werden. Wer das neue Gesetz missachtet, kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Möglichkeiten,wie erneuerbare Energien sinnvoll eingesetzt werden können, sind dabei sehr vielfältig.

"Ich empfehle unseren Kunden einen Energieberater hinzuzuziehen, bevor sie ihre Immobilie neu vermieten, verkaufen oder modernisieren lassen. Dieser ermittelt die Gesamtenergieeffizienz und erarbeitet sinnvolle Modernisierungsmassnahmen", erklärt Dr. Gutberlet. Ein gut isoliertes Haus, das zusätzlich mit erneuerbaren Energien geheizt wird, kann in Zeiten hoher Energiepreise ein entscheidender Faktor gerade im Hinblick auf seinen Wiederverkaufswert sein.

Kontakt:
Allianz Deutschland AG
Königinstrasse 28
80802 München

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Die dunkle Seite des Welpenhandels
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, 06.05.2024

Der Eurovision Song Contest auf Play Suisse
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, 06.05.2024

Siehe mehr News

Schweizer Medien

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung