Suva: EKAS verabschiedet neue Richtlinie zum Thema Asbest

04.12.2008, Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden verbessern: Besserer Schutz der Arbeitnehmenden vor Asbest: Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitsicherheit EKAS hat die neue Richtlinie „Asbest“ verabschiedet. «Asbest erkennen, Situation beurteilen und richtig handeln» lautet die Devise.
Bereits am 2. Juli 2008 hat der Bundesrat die Vorschriften über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz den geänderten Erfordernissen der Praxis angepasst. Die wichtigsten Anpassungen wurden ebenfalls von der EKAS angeregt.
Die neuen Verordnungsbestimmungen treten nun gleichzeitig mit der Richtlinie "Asbest" am 1. Januar 2009 in Kraft.
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Fluhmattstrasse 1
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