Suva: EKAS verabschiedet neue Richtlinie zum Thema Asbest


Suva

04.12.2008, Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden verbessern: Besserer Schutz der Arbeitnehmenden vor Asbest: Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitsicherheit EKAS hat die neue Richtlinie „Asbest“ verabschiedet. «Asbest erkennen, Situation beurteilen und richtig handeln» lautet die Devise.


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Die EKAS hat an ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2008 die Richtlinie „Asbest“ (EKAS 6503) verabschiedet. Diese wurde total revidiert und ersetzt die Richtlinie „Spritzasbest“ aus dem Jahre 1991. Die Vorarbeiten wurden in einer Fachkommission im Jahre 2003 gestartet und mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG koordiniert. Die neue EKAS-Richtlinie „Asbest“ betrifft den Schutz aller Arbeitnehmenden, die am Arbeitsplatz einer Gesundheitsgefährdung durch Asbestfasern ausgesetzt sind. Der Geltungsbereich umfasst nicht nur Schutzmassnahmen für den Umgang mit Spritzasbest oder schwachgebundenen asbesthaltigen Materialien, sondern auch den korrekten Umgang mit festgebundenem Asbest, im Untertagbau und wenn an Arbeitsplätzen mit Asbestfaserimmissionen gerechnet werden muss.

Bereits am 2. Juli 2008 hat der Bundesrat die Vorschriften über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz den geänderten Erfordernissen der Praxis angepasst. Die wichtigsten Anpassungen wurden ebenfalls von der EKAS angeregt.

Die neuen Verordnungsbestimmungen treten nun gleichzeitig mit der Richtlinie "Asbest" am 1. Januar 2009 in Kraft.

Kontakt:
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Fluhmattstrasse 1
6002 Luzern

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