Änderung der Anhänge der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia

09.12.2008, Bern. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat in Umsetzung von UNO- Beschlüssen die Anhänge der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia angepasst. Die Änderung tritt am 9. Dezember 2008 in Kraft.
Anhang 1 der Verordnung enthält damit noch die Namen von 25 Personen und 30 Unternehmen, die der Sperrung von Geldern und sonstigen Vermögenswerten gemäss Verordnung unterworfen sind. Anhang 2 listet die Namen von 49 natürlichen Personen auf, die nicht in die Schweiz ein- bzw. durchreisen dürfen.
Dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sind bisher keine gesperrten Gelder oder Vermögenswerte von Personen oder Unternehmen gemeldet worden, die in Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia aufgeführt sind.
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3003 Bern
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