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Communiqué - santésuisse plädiert sowohl für tiefere Höchstpreise als auch für Parallelimporte


santésuisse

19.12.2008, National- und Ständerat wollen Parallelimporte für patentgeschützte Güter zulassen, für Medikamente aber weiterhin verbieten. Das Bundesamt für Gesundheit BAG könnte auch ohne Parallelimporte für patentgeschützte, kassenpflichtige Medikamente das Prämienvolumen durch tiefere Höchstpreise um jährlich bis zu 500 Mio. Franken entlasten. Parallelimporte würden den Preiswettbewerb stimulieren. santésuisse plädiert sowohl für tiefere Höchstpreise als auch für Parallelimporte.


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Wenn das BAG für die Medikamentenpreise wie bei den Labortarifen wirklich den gesamten legalen Handlungsspielraum nutzen würde, wäre für Parallelimporte kein grosses Potential mehr vorhanden. Die Krankenversicherer kommen als Treuhänder der Prämienzahlenden zum gleichen Schluss wie Avenir Suisse, der Think Tank der Schweizer Wirtschaft: Die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter ist auch bei preisregulierten Produkten wie Arzneimitteln sinnvoll. Erforderlich wäre allerdings ein weniger hartes Vorgehen gegen vertikale Vertriebssysteme. Falls Konsumentenschutz und Detailhandel eine Initiative für Parallelimporte patentgeschützter Medikamente aus dem EWR lancieren, wird santésuisse diese unterstützen.

Der Auslandpreisvergleich patentgeschützter Medikamente zeigt das Einsparpotential bei den Fabrikabgabe-, aber auch bei den Publikumspreisen bzw. Vertriebsmargen. Parallelimporte würden den Preiswettbewerb stimulieren und die vom BAG immer noch zu hoch festgelegten Höchstpreise präventiv unter Druck setzen. santésuisse schätzt das Einsparpotential auf CHF 400 bis 500 Mio. pro Jahr. Das sind rund 10% der jährlichen Medikamentenkosten zu Lasten der sozialen Krankenpflegeversicherung.

Die vom Parlament beschlossene Patentrechtsrevision unter Ausklammerung der Medikamente zementiert eine absurde Situation. Die kassenpflichtigen Medikamente dürfen nicht an den von den Herstellern definierten Vertriebskanälen vorbei importiert werden. Sie müssen mit Prämien und Steuergeldern zu den staatlich festgesetzten Höchstpreisen abgegeben werden. Das Patentrecht macht also mit dem Parallelimportverbot aus den Höchstpreisen faktisch sozialstaatlich garantierte Fixpreise und sichert den Herstellern, Händlern, Ärzten, Spitälern und Apothekern hohe Renditen ohne einen entsprechenden Nutzen für Prämien- und Steuerzahlende.

Kontakt:
santésuisse
Römerstrasse 20
4500 Solothurn

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