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Mittel gegen unlautere Geschäftsmethoden: Ergebnis der Vernehmlassung und Weiterführung des Gesetzgebungsprojekts


Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

19.12.2008, Bern. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 vom Vernehmlassungsergebnis zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Kenntnis genommen und beschlossen, das Revisionsprojekt weiterzuführen. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat sich für eine Revision im Sinne der Vernehmlassung ausgesprochen. Die Änderung sieht verschiedene Massnahmen vor, die den Schutz gegen unlautere Geschäftsmethoden verstärken sollen.


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Mit Beschluss vom 2. Juni 2008 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), zum Revisionsprojekt UWG ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 30. September 2008. 83 Institutionen, darunter alle Kantone und die vier grössten Parteien, haben sich geäussert.

Gegenstand der Vernehmlassung waren: 1. Stärkung des Lauterkeitsschutzes durch zwei neue Tatbestände (unlautere Angebote für Registereinträge und Schneeballsysteme) sowie durch sanfte Korrektur der bestehenden Bestimmung über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); 2. Bessere Rechtsdurchsetzung durch eine Weiterentwicklung des Klagerechts der Eidgenossenschaft und durch Rechtsgrundlagen für die internationale Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Betrügereien; 3. Unterstellung sämtlicher Dienstleistungen unter die Preisbekanntgabepflicht, wobei der Bundesrat die Ausnahmen bestimmt.

Die Vorlage wurde mehrheitlich positiv aufgenommen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, das Gesetzgebungsprojekt weiterzuführen und die anvisierten Massnahmen zum Schutz gegen unlautere Geschäftsmethoden umzusetzen.

Betreffend die beiden kontroversen Punkte AGB und Preisbekanntgabe für Dienstleistungen hat er Folgendes entschieden: Die Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen soll wie vorgesehen dem EU-Niveau angenähert werden. Auf eine generelle Unterstellung der Dienstleistungen unter die Preisbekanntgabepflicht wird hingegen verzichtet. Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf sowie eine Botschaft auszuarbeiten.

Kontakt:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
3003 Bern

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