Economiesuisse: Ausgleich der kalten Progression


Economiesuisse

13.01.2009, Ein Steuersystem mit progressivem Steuertarif hat zur Folge, dass die Steuerpflichtigen auch dann eine steigende Steuerbelastung zu tragen haben, wenn ihr Einkommen einzig nominell aufgrund des Teuerungsausgleichs zugenommen hat.


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Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) wird zwar dann ein Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorgesehen, wenn sich der Leitindex der Konsumentenpreise gegenüber der letzten Anpassung um sieben Prozent erhöht hat. Aus Sicht der Wirtschaft ist diese Praxis jedoch ungenügend.

Steuerpflichtige werden damit weiterhin stärker als ihre reale wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert. Unregelmässige Anpassungen an die kalte Progression erschweren ausserdem die Budgetplanung und die Umsetzung der Schuldenbremse.

Position economiesuisse Die Wirtschaft unterstützt einen automatischen jährlichen Ausgleich der kalten Progression (08.3754 Mo WAK-N). Eine solche Praxis ist in zwei Kantonen und einigen Ländern bereits Realität. — Auch die zweite Variante der Senkung der Teuerungsschwelle von sieben auf drei Prozent stellt eine Verbesserung zum Status quo dar (08.3753 Mo WAK- S). Die Folgen der kalten Progression werden damit aber nicht beseitigt, sondern nur gemildert.

Kontakt:
Economiesuisse
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8032 Zürich

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