Erste Group Bank AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

16.03.2009, Der Vorstand der Erste Group Bank AG ('Erste Group Bank') führt im Jahr 2009 das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ('ESOP') 2009 durch. Durch das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm wird die Identifikation der Mitarbeiter mit der Erste Group erhöht und Schlüsselkräfte werden an die Erste Group gebunden. Die Beteiligung ermöglicht es den Mitarbeitern, an der Entwicklung der Erste Group in verstärktem Ausmaß zu profitieren und stellt einen Leistungsanreiz dar, der über bestehende leistungsorientierte variable Gehaltsbestandteile hinausgeht.
Das bedingte Kapital basiert auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8.5.2001, womit der Vorstand ermächtigt wurde, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bedingtes Kapital zu beschliessen, sowie auf der Ausnützung dieser Ermächtigung mit Beschluss vom 21.1.2002. Ferner hat die Hauptversammlung 2006 den Vorstand ermächtigt, 'bedingtes genehmigtes Kapital' in Höhe von 10.000.000 jungen Aktien zum Zwecke der Mitarbeiterbeteiligung mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu beschliessen. Der Vorstand hat von seiner Ermächtigung, diese bedingte Kapitalerhöhung zu beschließen noch nicht Gebrauch gemacht.
Der Aufsichtsrat wird das nachstehend beschriebene Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 'ESOP 2009' mit Beschluss zur Kenntnis nehmen. Der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre ist gemäss § 153 Abs. 5 AktG gerechtfertigt.
Anzahl und Aufteilung der Aktien
Im Rahmen des ESOP 2009 stehen für alle Mitarbeiter und Führungskräfte des Konzerns maximal 1.100.000 Stammaktien der Erste Group Bank zur Verfügung.
Bedingungen
1. Unabhängig von der jeweiligen Funktion kann jede berechtigte Person maximal 200 Aktien beziehen. Die Mindestordermenge beträgt für Mitarbeiter in Österreich 10 Aktien.
2. Eine anteilsmäßige Kürzung der Order wird bei Überzeichnung vorgenommen.
3. Jeder Teilnahmeberechtigte muss am Tag der Ordererteilung in einem aufrechten, ungekündigten sowie nicht ruhenden Dienstverhältnis mit der Erste Group Bank oder einer der zur Teilnahme berechtigenden Konzerngesellschaften der Erste Group stehen.
4. Die Zeichnungsfrist beginnt am 04.05.2009 und endet am 15.05.2009.
Ausgabepreis
Der Ausgabepreis pro Aktie wird mit dem Durchschnitt der im April 2009 verlautbarten Tagesschlusskurse der Erste Group Bank-Aktie an der Wiener Börse abzüglich 20%, auf halbe Euro abgerundet festgelegt.
Erwerb der Aktien
Der Erwerb der Aktien und die Einbuchung auf das jeweilige Mitarbeiterdepot finden am 28.05.2009 statt. Die Bezahlung erfolgt durch Abbuchung mit Valuta desselben Tages. Die Aktien sind ab dem 1.1.2009 dividendenberechtigt. Die Zulassung der Aktien zum Amtlichen Handel an der Wiener, Prager und Bukarester Börse wird unmittelbar nach Ende der Zeichnungsfrist beantragt werden.
Übertragbarkeit
Das Recht zum Erwerb der Aktie ist nicht übertragbar.
Behaltefrist
Es besteht eine zivilrechtliche Behaltefrist der bezogenen Aktien bis inklusive 30.05.2010. Bei einem früheren Verkauf ist der gewährte Abschlag nachzuzahlen.
Dieser Bericht stellt kein Angebot zum Erwerb von Aktien oder Aktienoptionen dar. Er vermittelt keine Rechte auf den Erwerb oder Bezug von Aktien. Jeglicher Erwerb von Aktien oder Aktienoptionen bedarf der separaten Vereinbarung.
Kontakt:
Graben 21
1010 Wien
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