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Jagd auf Leistungserbringer, CSS-Idee stösst auf Widerstand


CSS Kranken-Versicherung AG

14.03.2005, Der Vorschlag der Krankenversicherung CSS, Patienten sollten in Rechnungen von Spitälern, Ärzten und anderen medizinischen Leistungserbringern nach Fehlern suchen (Ausgabe vom Donnerstag), hat zu einer heftigen Kontroverse geführt.



Die Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) befürchtet eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und Patienten. Die Idee der CSS könne in öffentlicher Beschimpfung der Ärzte ausarten, befürchtet die FMH. Und sogar der Verband der Versicherer will trotz grundsätzlichem Verständnis für die Idee nicht Hand zur «Jagd auf Leistungserbringer» bieten.

Arzt- und Spitalrechnungen «Jagd auf Leistungserbringer» Die Idee der CSS, Patienten fürs Aufspüren von Rechnungsfehlern zu belohnen, schreckt nicht nur die Ärzteschaft auf. Auch der Versichererverband Santésuisse meldet Bedenken an. Wer Fehler in der Rechnung von Arzt oder Spital findet, den möchte der zweitgrösste Krankenversicherer CSS künftig finanziell belohnen (siehe Ausgabe dieser Zeitung vom Donnerstag). Diese Idee führt bei Ärztevereinigungen zu roten Köpfen. «Ein solches Anreizsystem stört das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt nachhaltig», moniert Reto Steiner, Mediensprecher der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Den Patienten werde damit grünes Licht zum «Doktor-Bashing», also zur öffentlichen Beschimpfung von Ärzten, erteilt.

- "Es ist die moralische Pflicht jedes Patienten, die Rechnung zu prüfen." Yves Seydoux, Sprecher Santésuisse - Auch der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer Santésuisse äussert zum Belohnungsmodell gewisse Vorbehalte. «Wenn der Patient fürs Aufspüren von Fehlern finanziell belohnt wird, kann dies zur Jagd auf Leistungserbringer ausarten», befürchtet Santésuisse-Sprecher Yves Seydoux. Er wittert in der CSS-Idee die Gefahr von zähen Kleinkriegen zwischen Arzt und Patient, etwa endlose Streitereien über einzelne Konsultationsminuten oder Röntgenbilder. «Um solches zu verhindern, müssten die Versicherer klar festlegen, welche Belohnung für wie hohe falsch verrechnete Beträge erteilt wird», betont Seydoux.

Kontrolle als moralische Pflicht? Gleichzeitig aber kann der Santésuisse-Sprecher auch die Lage der Versicherer nachvollziehen. «Grundsätzlich ist es die moralische Pflicht jedes Patienten, die Rechnung seines Leistungserbringers auf Fehler zu prüfen», doziert Seydoux. Weil es aber nicht direkt ums eigene Portemonnaie geht, kümmert sich eine grosse Zahl von Patienten nicht um Kontrollen, sondern leitet die Rechnungen kommentarlos an ihren Versicherer weiter. «Vor diesem Hintergrund ist es vernünftig, Anreizsysteme zu schaffen, damit der Versicherte seine Abrechnung genauer unter die Lupe nimmt.» Ins selbe Horn stösst Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor des Bundesamtes für Gesundheit und ehemaliger Präsident der FMH, und geht gar noch einen Schritt weiter. Brunner hält die geplanten Massnahmen der Versicherer zur Kostenkontrolle zwar für verständlich, sagte er gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Denn mit dem neuen Einheitstarif Tarmed würden nicht nur unabsichtliche Fehler passieren, so Brunner, sondern auch systematisch Betrügereien und Urkundenfälschungen verübt. Gleichzeitig hält er das Belohnungsmodell aber auch für «unsympathisch». Denn damit mache man den Patienten zum Denunzianten.

Schwarze Schafe enttarnen Die Ärztevereinigung FMH ortet hinter der laufenden Debatte zur Kostenkontrolle weitere Versuche der Krankenkassen, unliebsame Leistungserbringer aufzuspüren. Heute verpflichtet der Vertragszwang die Kassen dazu, mit jedem zugelassenen Leistungserbringern zusammenzuarbeiten. Fällt dieser Vertragszwang durch einen politischen Beschluss in diesem oder im nächsten Jahr, könnten die Versicherer die bereits blossgestellten Leistungserbringer mühelos abschieben. Die Ärztevereinigung Pulsus mag die laufende Debatte nicht mehr länger mitverfolgen. Sie warnt in einem gestern veröffentlichten Positionspapier, dass die Aufhebung des Vertragszwangs automatisch das Ende der freien Arztwahl für die Versicherten zur Folge habe. Pulsus forderte darum, adressiert an Santésuisse: «Lancieren Sie eine eidgenössische Volksinitiative zur Abschaffung der freien Arztwahl. Das Volk soll entscheiden.»

«Auch Ärzte könnten wählen» Santésuisse-Sprecher Yves Seydoux bezweifelt, dass sein Verband der richtige Absender für eine Volksinitiative sei. «Wie vertreten die Interessen einer Branche und nicht der Bevölkerung», betont Seydoux. Überdies stellt er zur Diskussion, wer mit einer Vertragsfreiheit tatsächlich in Bedrängnis gerate. «Wir gehen davon aus, dass in erster Linie die Krankenkassen unter Druck kommen», sagt der Branchensprecher. Denn nicht nur die Kassen könnten unter Leistungserbringern auswählen. «Auch Ärzte und Spitäler hätten künftig die Möglichkeit, ihre Partner auszuwählen.» Seydoux ist überzeugt: «Schweizer Patienten hängen stärker an ihrem Arzt statt an ihrer Kasse. Darum dürfte sich der Wettbewerb stärker zwischen den Krankenkassen abspielen und nicht, wie von den Ärzten befürchtet, zwischen den Leistungserbringern.»

Sollte der Vertragszwang tatsächlich durch einen politischen Beschluss aufgehoben oder gelockert werden, dürfte eine Volksabstimmung wahrscheinlich werden. «Wir werden vermutlich das Referendum ergreifen», verkündet FMH-Sprecher Reto Steiner.

Kontakt:
CSS Kranken-Versicherung AG
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern

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