TARMED-Leistungen im Spitalsektor sollen weniger als einen Franken kosten


santésuisse

22.04.2005, Bundesgericht entscheidet für santésuisse.


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Mit Urteil vom 15. April 2005 hat das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, welche von H+ - Die Spitäler der Schweiz gegen santésuisse, den Verband der Schweizer Krankenversicherer angestrengt worden war, zu Gunsten der Krankenversicherer entschieden. Das EVG stützt damit deren konsequente Haltung, für ambulante Arztkosten in den Spitälern weniger als einen Franken pro Taxpunktwert bezahlen zu müssen.

Formell ging es im Verfahren vor EVG darum festzustellen, ob das Schiedsgericht des Kantons Bern zu Recht nicht auf eine Klage von H+ eingetreten war, welche santésuisse vorgeworfen hatte, den TARMED-Tarifvertrag nicht einzuhalten. santésuisse hatte sich in den TARMED-Tarifverhandlungen konsequent dafür eingesetzt, dass die Versicherten für die ambulanten Arztleistungen in den Spitälern keine Start-Taxpunktwerte von über einem Franken bezahlen müssen. Insbesondere die Privatkliniken hatten teilweise Entschädigungen von weit über einem Franken pro Taxpunktwert gefordert. H + versuchte deshalb auf gerichtlichem Weg, diese Position von santésuisse anzufechten.

santésuisse ging schon vor Vorliegen des EVG-Urteils bei gescheiterten Vertragsverhandlungen konsequent den gesetzlichen Weg und erstritt sich vor Bundesrat bereits in mehreren Fällen Festsetzungsentscheide, in welchen die Taxpunktwerte im ambulanten Spitalbereich tiefer als Fr. 1.- angesetzt wurden. Das heute zugestellte Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts stützt nicht nur hundertprozentig die Argumentation von santésuisse, sondern trägt den Anliegen der Krankenversicherer nach bezahlbaren Krankenversicherungskosten vollumfänglich Rechnung.

Auskunft erteilt: Yves Seydoux Delegierter für Öffentlichkeitsarbeit Tel. 079 693 25 64

Kontakt:
santésuisse
Römerstrasse 20
4500 Solothurn

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