Vernehmlassung - Dringliche Revision KVG - Stellungnahme santésuisse

18.05.2009, Santésuisse erachtet den Gesetzesentwurf als prüfenswert. Die darin enthaltenen Sparvorschläge sind jedoch höchstens ab 2011 prämienwirksam. Zuerst werden diese im Parlament diskutiert und dann allenfalls mit einem Referendum verzögert. Schliesslich müssen sie auch noch auf Verordnungsstufe konkretisiert werden. Die Krankenversicherer müssen ihre Prämien für das Jahr 2010 jedoch bereits Ende Juli 2009 dem BAG einreichen.
Der Bundesrat, das Departement sowie das Bundesamt können diese Massnahmen noch im Mai beschliessen und per 1.1.2010 in Kraft setzen. Dies erlaubt es den Krankenversicherern, die Massnahmen für die Prämienberechnung 2010 noch zu berücksichtigen.
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