Helvetia festigt Position in der beruflichen Vorsorge


Helvetia

19.05.2009, Basel. Die Helvetia Versicherungen kann für 2008 ein überzeugendes Kollektiv- Lebenergebnis ausweisen. Trotz der herausfordernden Bedingungen an den Finanzmärkten weist der Versicherer im Kollektiv-Leben einen Betriebsgewinn in Höhe von 15.4 Millionen Franken aus. Im der Mindestquote (Legal Quote) unterstellten Geschäft wurden 99.2 Prozent und im übrigen Geschäft 90.2 Prozent der Erträge an die Versicherten zurückgeführt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote wurde somit in allen Bereichen übertroffen.


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Sehr gute Versicherungsergebnisse, Kostensenkungen und attraktive Überschüsse Der Gewinn der Helvetia im Bereich der beruflichen Vorsorge stützt sich mit 168.5 Millionen Franken massgeblich auf das Ergebnis des Risikoprozesses (Risikoprämien abzüglich Leistungen für Todesund Invaliditätsfälle). Gleichzeitig sanken die Kosten auf 480 Franken pro Police.

Im wirtschaftlich schwierigen Umfeld wurde eine bemerkenswerte Performance auf den Kapitalanlagen von netto 1.26 Prozent erwirtschaftet. Den aktiv Versicherten konnten substanzielle Verzinsungen (reglementarische Verzinsung zuzüglich Zinsüberschüsse) von 2.95 Prozent im BVGObligatorium und 3.25 Prozent im Überobligatorium gutgeschrieben werden. Dazu trägt vor allem die weitsichtige Bewirtschaftung des Überschussfonds bei. Dieser wird in guten Anlagejahren stärker gefüllt, damit auch in schlechteren Jahren Überschussbeteiligungen ausgeschüttet werden können.

«Die Helvetia weist 2008 mit 1'210 Franken Überschussfondsanteil pro Versichertem einen Spitzenwert aus», erklärt Philipp Gmür, CEO Schweiz. «Damit dokumentiert die Helvetia eine verlässliche, auf Langfristigkeit angelegte Bewirtschaftung der ihr anvertrauten Kundengelder.»

Sicherheit dank Vollversicherungsmodell Die Helvetia verfügt per 31. Dezember 2008 über eine Konzernsolvenz in Höhe von rund 208 Prozent. Auf dieser äusserst robusten Kapitalbasis garantiert sie jederzeit die hundertprozentige Sicherheit der ihr anvertrauten Altersguthaben. «Wir bekennen uns ausdrücklich zum Vollversicherungsmodell, das eine Unterdeckung ausschliesst», betont Gmür.

Für die korrekte Festsetzung des Umwandlungssatzes National- und Ständerat haben letztes Jahr beschlossen, im Interesse einer nachhaltigen Stabilisierung der beruflichen Vorsorge den Rentenumwandlungssatz schrittweise auf 6.4 Prozent zu reduzieren. Bereits laufende Renten sind von dieser Senkung nicht tangiert. Gegen die Senkung des Umwandlungssatzes wurde Mitte April 2009 das Referendum ergriffen. «Die Helvetia befürwortet die korrekte Festsetzung des Rentenumwandlungssatzes auf 6.4 Prozent für künftig zu zahlende Renten», erläutert Philipp Gmür die Position des Versicherers. «Wird der Umwandlungssatz nicht reduziert, so werden die Tragfähigkeit der 2. Säule und damit die Renten der künftigen Generationen gefährdet.

Zudem müssten die Erwerbstätigen weiterhin die anfallenden Fehlbeträge bei der Rentenumwandlung querfinanzieren. Wir müssen deshalb die Entstehung weiterer Rentenlöcher durch rasches und verantwortungsvolles Handeln im Interesse aller Versicherten vermeiden. Aus diesem Grund ist die Reduktion des Umwandlungssatzes unabdingbar», unterstreicht Gmür die Haltung der Helvetia.

Kontakt:
Helvetia
Dufourstrasse 40
9000 St.Gallen

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