Logoregister

economiesuisse: Teilrevision des Forschungsgesetzes berücksichtigt die Anliegen der Wirtschaft


Economiesuisse

27.05.2009, Die Teilrevisi­on des For­schungs­geset­zes ist auf der Zielge­raden: Der Natio­nalrat hat die Teilrevisi­on des For­schungs­geset­zes als Zweitrat mit 115 zu 53 Stimmen deutlich gutgeheis­sen. Es ver­blei­ben nur noch geringe Differen­zen zum Ständerat. Die Wirt­schaft fordert nun ei­ne möglichst ra­sche Inkraftsetzung des Geset­zes.



Be­reits der Bundesrat hat mit der Botschaft zum For­schungs­gesetz bedeu­ten­de und zweck­ mässige Ände­run­gen gegenüber dem Vernehmlassungs­entwurf vor­genommen. Die WBK des Ständera­tes hat in der Folge weite­re Ergänzun­gen vor­ge­schla­gen, die den Anliegen von economie­suisse Rech­nung tra­gen.

Das zen­trale Anliegen der Wirt­schaft ist im Geset­zes­entwurf somit berücksichtigt wor­den: Die KTI wird nicht auf­getrennt, sondern ist inte­gral für die Förde­rungs­aktivitä­ten des Bun­des ver­antwortlich. Damit können die Syn­ergi­en zwi­schen den ver­schiede­nen Aktivitä­ten weiterhin aus­genützt und In­effizi­en­zen verhindert wer­den. Mit Art. 64 BV ist zudem die verfassungs­mässige Ab­stützung der Innovati­ons­förde­run­gen nun korrekt. Obwohl die Wirt­ schaft ei­ne stärke­re Ver­selbst­stän­digung der KTI in Form ei­ner von der Verwal­tung un­ abhängigen Stif­tung bevorzugt hätte, kommt die jetzige Or­ganisati­ons­form ei­ner Stif­tung sehr nahe. Die KTI wird über ei­ne Behör­denkommissi­on mit ei­nem ei­genen Sekre­tari­at und kla­ren Zuständigkei­ten bei der per­sonel­len Besetzung der KTI durch Bundesrat, Kommissi­on und Ge­schäfts­stel­le verfügen. Für die konkre­te Arbeit der KTI ist es daher nicht mehr ent­schei­dend, ob die KTI or­ganisatorisch als Stif­tung oder als Behör­denkommissi­on geführt wird.

Die Teilrevisi­on des For­schungs­geset­zes ist somit auf der Zielge­raden. Die Wirt­schaft fordert nun ei­ne möglichst ra­sche Ber­einigung der Differen­zen, so dass das Gesetz möglichst bald in Kraft tre­ten kann. Es sollte kei­ne Zeit verloren wer­den, damit sich die KTI als un­abhängige Behör­denkommissi­on möglichst bald or­ganisie­ren und sich auf ihre zen­trale Auf­gabe – die Förde­rung von innovativen Pro­jek­ten – kon­zen­trie­ren kann.

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung