economiesuisse: Teilrevision des Forschungsgesetzes berücksichtigt die Anliegen der Wirtschaft

27.05.2009, Die Teilrevision des Forschungsgesetzes ist auf der Zielgeraden: Der Nationalrat hat die Teilrevision des Forschungsgesetzes als Zweitrat mit 115 zu 53 Stimmen deutlich gutgeheissen. Es verbleiben nur noch geringe Differenzen zum Ständerat. Die Wirtschaft fordert nun eine möglichst rasche Inkraftsetzung des Gesetzes.
Das zentrale Anliegen der Wirtschaft ist im Gesetzesentwurf somit berücksichtigt worden: Die KTI wird nicht aufgetrennt, sondern ist integral für die Förderungsaktivitäten des Bundes verantwortlich. Damit können die Synergien zwischen den verschiedenen Aktivitäten weiterhin ausgenützt und Ineffizienzen verhindert werden. Mit Art. 64 BV ist zudem die verfassungsmässige Abstützung der Innovationsförderungen nun korrekt. Obwohl die Wirt schaft eine stärkere Verselbstständigung der KTI in Form einer von der Verwaltung un abhängigen Stiftung bevorzugt hätte, kommt die jetzige Organisationsform einer Stiftung sehr nahe. Die KTI wird über eine Behördenkommission mit einem eigenen Sekretariat und klaren Zuständigkeiten bei der personellen Besetzung der KTI durch Bundesrat, Kommission und Geschäftsstelle verfügen. Für die konkrete Arbeit der KTI ist es daher nicht mehr entscheidend, ob die KTI organisatorisch als Stiftung oder als Behördenkommission geführt wird.
Die Teilrevision des Forschungsgesetzes ist somit auf der Zielgeraden. Die Wirtschaft fordert nun eine möglichst rasche Bereinigung der Differenzen, so dass das Gesetz möglichst bald in Kraft treten kann. Es sollte keine Zeit verloren werden, damit sich die KTI als unabhängige Behördenkommission möglichst bald organisieren und sich auf ihre zentrale Aufgabe – die Förderung von innovativen Projekten – konzentrieren kann.
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