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economiesuisse: Totalrevision Mehrwertsteuer: Ständerat für Inkraftsetzen 2010


Economiesuisse

03.06.2009, Der Ständerat hat die Totalrevisi­on der Mehr­wert­steuer im Zweitrat be­ra­ten. Damit ist die Vorla­ge be­reit für die Differenzber­einigung, wel­che der Natio­nalrat noch die­se Wo­che ab­schlies­sen will. Sollte dies gelin­gen, könnte die Vorla­ge in der Som­mersessi­on zu En­de be­ra­ten wer­den. Ei­ne ra­sche Inkraft­setzung – der Ständerat hat den 1. Janu­ar 2010 beschlos­sen – wäre damit möglich. Auch der Bundes­rat schlies­st sich sach­lich diesem Ent­ scheid an.



Die klei­ne Kam­mer hat einige umstrittene Beschlüsse des Natio­nalrats korrigiert. Ent­spre­ chend soll für Sport- und an­de­re Ver­ei­ne kei­ne privilegieren­de Min­dest­um­satzgrenze gel­ ten. Ei­ne sol­che wurde vom Natio­nalrat beschlos­sen, obwohl damit Wettbewerbsver­zerrun­gen ver­bun­den sind, die un­ter dem gel­ten­den Regime mit wei­ter be­stehen­den Steuer­ausnah­men nicht be­gründet wer­den können. Eben­falls rückgängig gemacht wurde ei­ne vom Natio­nalrat be­schlos­sene teilweise sehr kurze Verjährungs­frist. We­nig ge­glückt ist ei­ne weitgehen­de Mithaf­tungs­be­stimmung, die Gefahr läuft, die Mit­tel­aufnah­me vor al­lem für KMU deutlich zu erschwe­ren. Dass der Ständerat ei­ne sol­che Be­stimmung beschliesst – erst recht im gegenwärtigen wirt­schaftli­chen Umfeld – ist unverständlich und wird wohl früher oder spä­ ter zu korrigie­ren sein.

Die Totalrevisi­on des Mehr­wert­steuer bringt für sämtliche 320'000 Schwei­zer Steuer­pf­ lichtigen namhafte Ent­las­tun­gen. Umfangmässig be­tra­gen die­se vor al­lem durch Ver­bes­serun­ gen beim Vor­steuer­abzug 200 bis 300 Mil­lionen Franken. Hinzu kommen spürba­re Ver­bes­serun­ gen bei der Rechts­si­cherheit sowie ei­ne fai­re­re Risikover­teilung zwi­schen Steuer­pf­ lichtigen und Verwal­tung. Der von der Wirt­schaft zu Recht beklagte Formalismus wird auf Geset­zes­stufe weitgehend be­seitigt. Im Ergebnis ent­steht ein in vie­len Teilen neues Mehr­ wert­steuer­gesetz, das die Funkti­ons­prinzipi­en der wichtigs­ten Steuer des Bun­des bes­ser umsetzt und als Selbstver­anlagungs­steuer klar anwender­freund­li­cher ist.

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

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