economiesuisse: 11. AHV-Revision: Nationalrat ist gefordert


Economiesuisse

05.06.2009, Der Ständerat hat heu­te die 11. AHV-Revisi­on mit 16:10 Stimmen bei zwölf Ent­hal­tun­gen gutgeheis­sen. Mit der Einführung ei­ner Vorruhe­standsleis­tung ent­stehen aber Mehrkos­ten von über 4 Mrd. Franken. Der Natio­nalrat sollte diesen Ent­scheid unbedingt korrigie­ren, um die Fi­nanzierung der AHV bis 2020 zu si­chern.


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Am Mittwoch hat der Ständerat der vor­ge­schla­genen Leis­tungs­revisi­on zuge­stimmt. Mit der Ver­einheitli­chung des Ren­ten­al­ters, dem veränder­ten Rhythmus der Ren­ten­anpassung und der Möglichkeit zur Ren­tenver­bes­serung durch die Berücksichtigung der Bei­träge im Ren­ten­al­ ter kann die AHV-Rech­nung um rund 800 Mio. Franken pro Jahr ent­las­tet wer­den. Damit wur­ den wichtige und notwendige Massnah­men zur fi­nanzi­el­len Si­cherung der AHV getroffen. Die Revisi­on schafft zudem mehr Flexibilität und bringt die erwüns­ch­te Gleich­stellung der Ge­ schlech­ter. Leis­tungs­ausbau gefährdet ur­sprüngl­i­ches Ziel Um die Chan­cen der Revisi­on in ei­nem allfälligen Referend­ums­kampf zu erhöhen, hat der Ständerat gleichzeitig ei­ne subventionier­te und auf zehn Jah­re be­friste­te Vorruhe­ standsleis­tung beschlos­sen. Damit wird der Ren­tenvorbezug für Ein­kommen bis 82‘000 Franken vergünstigt. Es ent­stehen Mehrkos­ten von insge­s­amt 4 Mrd. Franken. Die jährli­ chen Kos­ten von 400 Mio. Franken soll der Bund tra­gen. Weil die Vorruhe­standsleis­tung be­ reits ab 2011, die An­glei­chung des Ren­ten­al­ters der Frau­en aber erst nach ei­ner Übergangs­zeit von vier Jah­ren in Kraft tritt, wird die AHV un­ter dem Strich erst nach 2020 ent­las­tet. Das ur­sprüngl­i­che Ziel der Revisi­on, die Fi­nanzierung bis 2020 zu si­ chern, rückt damit in weite Ferne.

Lösun­gen nicht in die Zukunft ver­schie­ben Mit dem Ent­scheid des Ständera­ts wurde die Chance verpasst, das ein­ge­spar­te Geld für ei­ ne nach­haltige Fi­nanzierung zu nut­zen. So­lange die Fi­nanzierung der AHV-Ren­ten mit­tel- und lang­fristig nicht ge­si­chert ist, macht es kei­nen Sinn, die Leis­tun­gen wei­ter aus­ zubauen. Das Grei­fen in die Bundes­kasse ist dabei kei­ne Lösung. Ers­tens wer­den die Pro­ bleme der AHV damit nur hin­ausge­scho­ben. Der Bundeshaushalt steht zudem selber nicht nur vor konjunkturel­len, son­dern auch vor strukturel­len Herausforde­run­gen. Weite­re Be­las­tun­ gen führen gezwun­gen­er­mas­sen zu Einsparun­gen in an­de­ren Auf­gabengebie­ten. Der Natio­ nalrat ist nun gefordert, an sei­ner Positi­on festzuhal­ten und auf ei­ne Vorruhe­standsleis­ tung zu verzich­ten.

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

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