Coop und REWE setzen Corporate Governance konsequent um

11.06.2009, Im Rahmen der vertieften strukturellen Zusammenarbeit zwischen Coop und REWE Group war die gegenseitige Einsitznahme der beiden CEOs in den jeweiligen Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat geplant. Da sich dieses Vorhaben unter den anwendbaren Rechtsvorschriften in Verbindung mit den zu beachtenden Corporate Governance-Regeln bei Genossenschaften nicht umsetzen lässt, ist Herr Alain Caparros aus dem Verwaltungsrat von Coop per sofort zurückgetreten.
Im Rahmen der konkreten Vorbereitung zur Aufnahme von Herrn Hansueli Loosli in den Aufsichtsrat der REWE-ZENTRALFINANZ eG wurde jedoch die Gefahr erkannt, dass mit der Umsetzung in der gewünschten Personenkonstellation gegen das im deutschen Recht geltende Prinzip des Verbotes der personellen Überkreuzverflechtung verstossen würde. Danach kann keine Person Mitglied des Aufsichtsrats sein, wenn sie gesetzlicher Vertreter einer anderen Gesellschaft ist, deren Aufsichtsrat wiederum ein gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft angehört. Es gilt somit der Grundsatz, dass derjenige, der selbst andere Personen überwacht, nicht seinerseits von einer überwachten Person überwacht werden darf.
Um diesem Gebot Rechnung zu tragen, stellt sich Herr Hansueli Loosli nicht zur Wahl in den Aufsichtsrat der REWE-ZENTRALFINANZ eG. Zugleich tritt Herr Alain Caparros mit sofortiger Wirkung aus dem Verwaltungsrat von Coop zurück, in den er am 23. April 2009 gewählt wurde.
An der engen strukturellen Zusammenarbeit zwischen Coop und REWE Group ändern diese Entscheide im Interesse der korrekten Einhaltung der Corporate Governance nichts. Die Zusammenarbeit zwischen Coop und REWE Group betrifft die «transGourmet Holding S.E.» im Gastro-Grosshandel, Coopernic (zusammen mit E. Leclerc, Colruyt und Conad) in der Beschaffungs- und Know-how-Allianz, mit IKI im baltischen Einzelhandel sowie mit den ITS- Reisen im Direktreisebusiness.
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Thiersteinerallee 12
4053 Basel
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