Bundesamt für Statistik: Auf dem Weg zur Lohngleichheit

12.06.2009, Obwohl der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit seit dem 14. Juni 1981 in der Bundesverfassung verankert ist, ist in der Schweiz die Lohngleichheit von Frau und Mann noch lange nicht erreicht. Eine vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und vom Bundesamt für Statistik (BFS) gemeinsam herausgegebene Broschüre informiert in kompakter Form über die aktuelle Situation, zeigt Fortschritte und noch vorhandene Lohndiskriminierungen auf.
Die gute Nachricht vorweg: Im Tieflohnbereich hat sich die Situation insgesamt verbessert. Markant weniger Frauen wie Männer müssen heute mit tiefen Löhnen unter 3000 Franken netto auskommen. Parallel dazu sind auch die diskriminierenden Lohnunterschiede geschrumpft.
Obwohl aber der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit seit dem 14. Juni 1981 in der Bundesverfassung verankert ist: Die Lohndiskriminierung bleibt Tatsache. Besonders auffällig ist die Lohnschere. 2006 verdienten Frauen in der Privatwirtschaft im Schnitt 24% oder 1747 Franken weniger als Männer. 60% davon sind erklärbar durch Faktoren wie persönliche Qualifikation oder solche, die arbeitsplatz- bzw. unternehmensspezifisch sind. 40% aber sind nicht erklärbar und damit diskriminierend. Frauen verdienen aufgrund des Geschlechts im Schnitt rund 700 Franken weniger Lohn. Verheiratete Frauen verdienen 31% weniger als ihre männlichen verheirateten Kollegen, unter anderem, weil die Jobs für Wiedereinsteigerinnen bzw. Teilzeitbeschäftigte weniger gut bezahlt werden.
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Espace de l'Europe 10
2010 Neuchâtel
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