Seco: Dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen

17.06.2009, Bern. Der Bundesrat hat heute die nochmals verschlechterten Konjunkturprognosen zur Kenntnis genommen. Gestützt darauf hat er eine dritte Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen beschlossen. Er schlägt dem Parlament vor, für 2010 zusätzlich 400 Mio. CHF für Massnahmen zu bewilligen, um in erster Linie die Auswirkungen der rasch ansteigenden Arbeitslosigkeit zu dämpfen. Er tut dies in Ergänzung zum bereits beschlossenen Sonderbeitrag von 200 Mio. CHF für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Mit diesen Stabilisierungsmassnahmen wird der verfügbare Ausgabenspielraum innerhalb der Schuldenbremse für 2010 ausgeschöpft.
Arbeitslosigkeit; im Jahresdurchschnitt 2010 wird eine Arbeitslosenquote von 5.5% erwartet. Unter diesen Umständen hält es der Bundesrat für angezeigt, eine dritte Stufe von konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen auszulösen und dabei den Fokus auf den Arbeitsmarkt zu legen.
Finanzpolitischer Rahmen Im Voranschlag 2010 verbleibt nach Abzug des Sonderbeitrags von 200 Mio. CHF für die Krankenkassenprämienverbilligung und unter Berücksichtigung der Mindereinnahmen von 150 Mio. CHF wegen der vorzeitig in Kraft tretenden Mehrwertsteuerreform ein Spielraum für zusätzliche Ausgaben von rund 400 Mio. CHF. Dieser soll vollständig genutzt werden. Mit einem Defizit von rund 2,4 Mrd. CHF bewegt sich der Haushalt damit innerhalb der von der Schuldenbremse festgesetzten Limite.
Während in den bisherigen beiden Stufen vorgezogene beziehungsweise zusätzliche Ausgaben dominierten, will der Bundesrat mit der dritten Stufe die Rezessionsfolgen abfedern und die Rückkehr zum Wachstum begünstigen. Es gilt sich optimal auf die Aufschwungsphase auszurichten
Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich gut auf einen wirtschaftlichen Abschwung vorbereitet. Allerdings ist der zu erwartende Anstieg der Arbeitslosigkeit ausserordentlich gross und die Rezession könnte besonders tief und vor allem lang sein.
Aus diesem Grund wird das Instrumentarium der Arbeitslosenversicherung mit gezielten, zeitlich befristeten Massnahmen für besonders verletzliche Zielgruppen ergänzt. In erster Linie sollen der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft und damit Aussteuerungen verhindert werden. Zudem werden Anreize gesetzt, damit die Zeit der Rezession für Weiterbildung verwendet werden kann. So will der Bundesrat den Bedarf an fehlende Fachleute im Energiebereich mit einer Offensive entgegentreten. Die folgenden Massnahmen wurden beschlossen:
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Befristete Anstellung in Stellennetzen für Einsätze in nichtprofitorientierten Organisationen
Befristete Anstellung für Sonderaufgaben beispielsweise in den Bereichen Natur, Pflege, Tourismus und Jugend
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Finanzielle Beteiligung an Bildungsmassnahmen für arbeitslose Lehrabgänger Förderung des ersten Einstiegs bei jungen Stellensuchenden mit mangelnder Berufserfahrung (Lohnzuschüsse an Arbeitgeber) Weiterbeschäftigung von Lehrabgängern und Erhöhung des Angebots von Praktika beim Bund Angebote für Durchdiener in der Armee Qualifizierung während der Arbeitslosigkeit
Unterstützung von Weiterbildungen während der Kurzarbeit Aus- und Weiterbildungsoffensive im Energiebereich Massnahmen für den Aufschwung
Der Bundesrat will die Zeit der Krise nutzen und im Rahmen der Wachstumspolitik 2008- 2011 neue Potentiale für den Technologiestandort Schweiz aufzeigen. Es gilt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schweiz bei wiedereinsetzendem weltwirtschaftlichem Aufschwung voll profitieren kann. Zwei Projekte wurden in diesem Zusammenhang vom Bundesrat lanciert:
Aufbau von fünf Plattformen zur besseren Strukturierung und zur Erschliessung neuer Märkte für innovative KMU
Beschleunigung der Einführung von eGovernment-Projekten Massnahmen zur Erhaltung der Kaufkraft 2010
Ergänzt wird die dritte Stufe von Stabilisierungsmassnahmen durch drei bereits beschlossene Massnahmen: Erstens hat der Bundesrat am 29. Mai 2009 einen einmaligen Beitrag von 200 Mio. CHF in die Verbilligung der Krankenkassenprämien beschlossen. Zusammen mit den nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) festgelegten ordentlichen Erhöhungen und den Beiträgen der Kantone ergibt sich eine substanzielle Abfederung zu Gunsten der Haushalte. Zweitens hat das Parlament beschlossen, die Mehrwertsteuerreform vorzeitig auf Anfang 2010 einzuführen, was eine Reduktion der Abgaben von 150 Mio. CHF bedeutet. Drittens wird die Kaufkraft durch die Verschiebung der Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV auf 2011 nicht geschwächt (1,1 Mrd. CHF).
Insgesamt beläuft sich der zusätzliche konjunkturelle Impuls aus der dritten Stufe von Stabilisierungsmassnahmen auf 750 Mio. CHF.
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Holzikofenweg 36
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