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EconomieSuisse: Keine neuen Handelshemmnisse dank Güterverkehrsabkommen


Economiesuisse

25.06.2009, Am 25. Juni 2009 wird das revidier­te Güterverkehrsabkommen zwi­schen der Schweiz und der EU in Brüs­sel un­terzeichnet. Die Wirt­schaft ist auf ei­nen un­gehinder­ten Wa­renverkehr angewiesen und un­ter­stützt de­shalb die Un­terzeich­nung und vor­läufige Anwendung des Abkommens per 1. Juli 2009.


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Seit den Terror­anschlägen vom 11. September 2001 hat die Si­cherheits­the­matik im in­ ternatio­na­len Handel stark an Bedeu­tung gewonnen. Ein ei­gent­li­cher Para­digmenwech­sel hat stattgefun­den: Der Wa­ren­transport wird nicht mehr nur als Ziel, sondern neuerdings auch als Trä­ger ei­nes Angriffs be­trach­tet. Aus­gehend von den USA wur­den welt­weit Si­cherheits­ programme lanciert. Bei­spielsweise soll die Vor­ausan­meldung von „si­cherheits­relevan­ten“ Sendungs­da­ten das Import­land schüt­zen. Für in­ternatio­nal tätige Un­ternehmen stel­len sol­ che Si­cherheits­massnah­men ei­ne Herausforde­rung dar. Sie können zu Verzögerun­gen an der Grenze füh­ren, admi­nis­trative Mehrkos­ten aus­lösen oder schlimmsten­falls zu pro­ tektionisti­schen Zwe­cken missbraucht wer­den.

Dank der Anpassung des Güterverkehrsabkommens können Beein­trächtigun­gen im Handel mit der Eu­ropäi­schen Uni­on vermieden wer­den. Von der Einführung ei­ner Pf­licht zur Vor­ausan­ mel­dung von Lieferun­gen in den EU-Binnen­markt – re­spektive aus diesem in die Schweiz – wird abgese­hen. Im direk­ten Wa­renverkehr mit Nicht-EU-Staa­ten müs­sen defi­nitiv ab dem 1. Janu­ar 2011 si­cherheits­relevante Da­ten ge­meldet wer­den. Die Schweiz führt zudem den soge­ nann­ten „Aut­horized Economic Ope­ra­tor (AEO)“-Status ein: Un­ternehmen, die ge­wisse Krite­ ri­en erfül­len, können den Status be­an­tra­gen und im Gegenzug Er­leich­terun­gen bei den si­ cherheits­relevan­ten Zollkontrol­len erhal­ten. Der Bundesrat hat heu­te die Eröff­nung des Vernehmlassungs­verfah­rens über das „Abkommen zwi­schen der Schweiz und der EG über die Er­leich­terung der Kontrol­len und Formalitä­ten im Güterverkehr sowie über zollrechtli­che Si­cherheits­massnah­men" beschlos­sen. Das Abkommen wird morgen in Brüs­sel un­terzeichnet. Um ei­nen reibungs­losen Wa­renverkehr zu gewährleis­ten, wird das Abkommen per 1. Juli 2009 pro­vi­so­risch angewendet.

economie­suisse begrüsst das Abkommen und sei­ne pro­vi­so­ri­sche Anwendung klar. In­ternatio­ nal geht es nun dar­um, mit den wichtigs­ten Handels­partnern Ver­einfa­chun­gen bei der Grenz­ abfertigung – un­ter an­de­rem mit­tels ge­gen­seiti­ger An­erken­nung des AEO-Status – aus­zu­han­ deln. Auf natio­naler Ebe­ne steht die wirt­schaftsfreundli­che Umsetzung der Massnah­men im Vor­dergrund. Zollverwal­tung und Un­ternehmen ha­ben ein gemeinsames In­ter­esse an ei­nem möglichst un­gehinder­ten und effizien­ten grenzüberschreiten­den Wa­renverkehr.

Kontakt:
Economiesuisse
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8032 Zürich

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