DB: Keine Änderung der grundlegenden DB-Praxis bei Strafanträgen gegen Schwarzfahrer


Deutsche Bahn AG

27.07.2009, Deutsche Bahn stellt auch weiterhin im Regelfall Strafantrag gegen Schwarzfahrer bei dreimaligem Fahren ohne gültigen Fahrausweis.


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Berlin - Entgegen anderslautenden Pressemeldungen hat die Deutsche Bahn ihre grundlegende Praxis des strafrechtlichen Vorgehens gegen Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis nicht geändert. Wie bisher stellt die DB im Regelfall erst nach dem dritten Vorgang innerhalb von drei Monaten Strafantrag, wenn der Fahrgast keine plausible Erklärung dafür hat. Handelt es sich um einen besonders offensichtlichen Fall der Leistungserschleichung, wird - wie bisher - in diesen Ausnahmefällen bereits beim ersten Vorgang Strafantrag gestellt.

Dieses Vorgehen wurde seit Jahresbeginn 2009 lediglich dahingehend modifiziert, dass nach dem dritten Vorgang rückwirkend jeweils ein Strafantrag pro Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gestellt wird.

Kontakt:
Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin

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