DB: Keine Änderung der grundlegenden DB-Praxis bei Strafanträgen gegen Schwarzfahrer

27.07.2009, Deutsche Bahn stellt auch weiterhin im Regelfall Strafantrag gegen Schwarzfahrer bei dreimaligem Fahren ohne gültigen Fahrausweis.
Dieses Vorgehen wurde seit Jahresbeginn 2009 lediglich dahingehend modifiziert, dass nach dem dritten Vorgang rückwirkend jeweils ein Strafantrag pro Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gestellt wird.
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10785 Berlin
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