Economiesuisse: Forschungsgesetz - Zeitgemässe Regelung der Innovationsförderung


Economiesuisse

10.09.2009, Das teilrevidierte Forschungsgesetz befindet sich momentan im Differenzbereinigungsverfah­ren und wird voraussichtlich heute vom Parlament verabschiedet. Mit der Revision wird die Innovationsförderung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und zeitgemäss geregelt. Im neuen dossierpolitik finden Sie alle relevanten Informationen zu den zentralen Neuerun­gen im Forschungsgesetz sowie die Position der Wirtschaft.



Mit der Teilrevision des Forschungsgesetzes wird die Innovationsförderung in der Schweiz auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Zentrale Neuerung ist dabei die Überführung der Kom­mission für Technologie und Innovation (KTI) in ei­ne unabhängige Behördenkommission, welche weisungsungebunden über Fördergesuche zu entscheiden hat. Auch die operative Verantwor­tung für internationale Innovationsprogramme liegt neu vollständig bei der KTI. Diese Innovati­onsförderung aus einer Hand erlaubt eine Fokus­sierung auf Kernaufgaben sowie die Vergabe der Gelder nach objektiven, leistungsorientierten Kriterien. Darüber hinaus stützt sich die Innovationsförderung neu auf den Forschungsund nicht mehr auf den Konjunkturartikel in der Bundesverfassung. Damit wurde richtigerweise an­erkannt, dass die Innovationsförderung zur Beeinflussung konjunktureller Schwankungen nicht in der Lage ist. Primäres Ziel der staatlichen Innovationsförderung bleibt weiterhin die Pro­jektförderung in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung.

Position economiesuisse

Die vorliegende Teilrevision des Forschungsgesetzes ist aus Sicht der Wirtschaft zu begrüssen. Insbesondere die geplante Unabhängigkeit der KTI ist eine klare Verbesserung gegenüber dem Status quo. Zudem werden Schnittstellenprobleme dadurch vermieden, dass alle Innovations­aktivitäten an die Behördenkommission übertragen werden.

Die schweizerische Innovationsförderung baut auf eine hohe Beteiligung der Privatwirtschaft, insbesondere im Vergleich mit dem Ausland. An diesem Prinzip muss für eine volkswirt­schaftlich sinnvolle Innovationsförderung unbedingt festgehalten werden.

Für economiesuisse steht jedoch ausser Frage, dass Rahmenbedingungen wie Bildung, For­ schung, Steuern, Regulierungen usw. für das Innovationsland Schweiz in jedem Fall eine wesentlich höhere Bedeutung haben als jede staatliche Innovationspolitik.

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

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