BFW: Bericht des Sachverständigen

11.09.2009, Bfw liegenschaften ag (SIX Swiss Exchange: BLIN) veröffentlicht den Bericht des Sachverständigen, der gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 21. April 2009 mit der Prüfung der Geschäftsführung und einzelner Teile davon beauftragt war, auf ihrer Website. In dem Bericht bestätigt der Sachverständige, dass die Gesellschaft ihm gegenüber sämtliche Akten offen legte, die für die Erhebung des Sachverhalts relevant waren.
Der Entscheidungsprozess beim Verkauf der Liegenschaft Zürich-Altstetten an den Hauptaktionär im Geschäftsjahr 2007 ist in den Akten mangelhaft dokumentiert. Der Kauf der Liegenschaft Webermühle, Neuenhof war eine Fehlinvestition. Beim Kauf wurde der aufgeschobene Unterhalt unterschätzt. Eine so grosse Problemliegenschaft bedeutete für die Gesellschaft von Anfang an ein zu grosses Klumpenrisiko. Die mit dem Management beauftragte bfw vermögensverwaltung ag stellte die notwendigen personellen Ressourcen nicht zur Verfügung. Seitens des Verwaltungsrates der bfw liegenschaften ag wurden die Probleme früh erkannt. Die getroffenen Massnahmen führten jedoch nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Situation. Für die Investoren resultierte über die Jahre ein substantieller Verlust.
Mit dem Verkauf der Liegenschaft wurde ein Verlust von CHF 4.8 Mio. realisiert. Beim Verkauf von 100'000 Aktien aus dem Eigenbestand an einen Investor (im Januar 2009) erfolgten keine unrechtsmässigen Begünstigungen an Organmitglieder der Gesellschaft oder diesen nahestehende Personen. Die Frage, ob mit dem Verkauf eines Aktienpaketes weit unter NAV eine Verletzung der Treuepflicht vorliegt, kann ohne weitere Untersuchungshandlungen, nicht geklärt werden.
Der Verwaltungsrat hat mit seinem Entscheid Ende Juni 2009, das Mandat mit der bfw vermögensverwaltung ag zu kündigen und die Gesellschaft mit eigenem Personal zu managen, einen wichtigen Entscheid gefällt, welcher wesentlich zur Verbesserung der Transparenz und Entflechtung von möglichen Interessenskonflikten beiträgt.
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