Economiesuisse: Aktionäre stärken - aber wie?

16.09.2009, Die Initiative «gegen die Abzockerei» will Aktionären eine zwingende Beschlusskompetenz in Bereichen der Geschäftsführung zuweisen. Der Verwaltungsrat soll demnach bevormundet werden. Die Einführung einer rechtlichen Verantwortlichkeit der Aktionäre ist dagegen nicht vorgesehen. Das Auseinanderklaffen von Kompetenz und Verantwortung würde zu einer Destabilisierung der Schweizer Unternehmen führen und wird von economiesuisse entschieden abgelehnt.
Position economiesuisse
Für den Standort Schweiz ist ein flexibles Unternehmensrecht entscheidend. In der am meisten verbreiteten Rechtsform der Aktiengesellschaft müssen die Aktionäre und der persönlich verantwortliche Verwaltungsrat den nötigen Gestaltungsraum behalten, um die für ihr jeweiliges Unternehmen richtigen Lösungen finden zu können.
Gesetzesvorschriften mit statutarischen Gestaltungsmöglichkeiten sind pauschalen Einheits lösungen mit zwingenden, starren Vorgaben vorzuziehen.
In der Diskussion um eine Stärkung der Rechte von Aktionären muss die Verantwortung des Verwaltungsrats gegenüber sämtlichen Aktionären einerseits und die Funktion der Generalversammlung andererseits beachtet werden.
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