Deutsche Telekom: Wirtschaftsministerium und T-Systems stellen Forschungsbericht zu Online-Wahlen vor

17.09.2009, Allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim und öffentlich: Diesen sechs Wahlrechtsgrundsätzen entspricht ein von T-Systems entwickeltes Online-Wahlverfahren. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht des Projekts "voteremote", das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert und wissenschaftlich von der Technischen Universität Darmstadt (Prof. Johannes Buchmann) sowie der Universität Kassel (Prof. Alexander Rossnagel) begleitet wurde.
Ziel des Online-Wahlverfahrens ist es nicht, die Präsenz-Wahl im Wahllokal durch eine Online-Wahl zu ersetzen. Der Fokus liegt auf Wahlen im nicht-politischen Bereich wie Betriebsrats-, Aufsichtsrats-, Personalrats- und Sozialversicherungswahlen. Obwohl bisher kein Gesetz existiert, das eine Online-Wahl erlaubt, wäre ein Einsatz auch bei politischen Wahlen denkbar. Insbesondere bei Kommunalwahlen, bei denen das Kumulieren – mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden – und das Panaschieren – mehrere Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden – zum Einsatz kommen, stellt das System eine Erleichterung für den Wähler dar.
Online-Wahlen als Instrument zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung und als Alternative oder Ergänzung zur Urnen- und Briefwahl werden immer gefragter. Das belegt eine repräsentative Forsa-Umfrage vom August 2009 im Auftrag des Branchen-Verbandes BITKOM, wonach fast die Hälfte der Bundesbürger (47 Prozent) ihre Stimme bei Wahlen gern elektronisch über das Internet abgeben würde. Vorteile von Online-Wahlen sind eine erleichterte Zugangsmöglichkeit für Wähler, die Verringerung von Zählfehlern und ungewollt abgegebenen Stimmen sowie eine raschere Auszählung und Kosteneinsparungen gegenüber einer Briefwahl. Hauptbedenken betrafen bislang Fragen der Sicherheit und Sorgen vor Ergebnismanipulationen.
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