Deutsche Telekom verstärkt Kontrollen von Vertriebspartnern

05.10.2009, Die Deutsche Telekom greift gegen unseriöse Vertriebsmethoden durch: Aktuelle Kontrollen haben gezeigt, dass bei vier Vertriebspartnern die Datenschutzverpflichtungen und vereinbarten Vertriebsmethoden nicht eingehalten wurden.
Es hat sich der Verdacht bestätigt, dass Subpartner dieser Vertriebspartner ohne Autorisierung Callcenter damit beauftragt hatten, Kunden zu akquirieren – teilweise sogar aus dem Ausland. Dafür haben die Subpartner den Callcentern rechtswidrig Zugriff auf ein Partnerportal der Telekom ermöglicht.
Neben der unzulässigen telefonischen Vermarktung haben die Vertriebspartner auch überhöhte Provisionen erhalten, da die Aufträge als Aufträge des stationären Handels eingereicht wurden – hierfür werden höhere Provisionen gezahlt. Der Konzern wird die Kontrollen der Vertriebspartner weiter verstärken und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einführen.
"Wir haben uns gegenüber unseren Kunden verpflichtet, gegen unseriöse Vertriebsmethoden hart durchzugreifen und das tun wir auch", betont Manfred Balz, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance bei der Deutschen Telekom. Es sei nicht so, dass der indirekte Vertrieb über Partner grundsätzlich unseriös arbeite. Deshalb müsse auch verhindert werden, dass Einzelne den Ruf einer ganzen Branche ruinieren. Balz: "Diese Dienstleister arbeiten nicht nur für uns, sondern auch für andere Unternehmen unter anderem aus der TK- Branche. Wir müssen deshalb branchenweit dafür sorgen, dass betrügerische Vertriebsmethoden vom Markt verschwinden."
Die Deutsche Telekom arbeitet - vom großen Distributor oder Kooperationsketten bis zum einzelnen Fachhändler - mit Vertriebspartnern zusammen, die Produkte aller großen Telekommunikationsmarken vertreiben. Die Partner haben keinen direkten Zugriff auf die Kundenmanagementsysteme der Deutschen Telekom, sondern auf spezielle Vertriebspartnerportale. Dort bekommen sie nur Zugriff auf den Datensatz, den sie für ihren jeweiligen Kundenauftrag benötigen. Zum Schutz müssen die Partner bei Mobilfunkkunden grundsätzlich eine TAN eingeben, die nur dem Kunden bekannt ist. Bei Festnetzkunden müssen sie neben der Rufnummer des Kunden immer ein so genanntes Kundengeheimnis eingeben (beispielsweise Kundennummer). Die aktuellen Betrugsfälle betreffen die Vermarktung im Festnetzbereich.
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