Unia erhält Recht: Bundesgericht schützt Schweizer Löhne


Gewerkschaft Unia

06.10.2009, Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Firma Daily Job gegen einen von der Gewerkschaft Unia vertretenen Maurer aus Deutschland abgewiesen. Die Firma Daily Job muss somit fast 2000 Franken nachzahlen, die sie einem deutschen Maurer vorenthalten hatte. Das Urteil ist ein wichtiger Grundsatzentscheid zum Schutz vor Lohndumping.



m 29. Januar 2009 fällte das Arbeitsgericht der Stadt Bern ein für den Schutz der Schweizer Löhne wegweisendes Urteil: Ein Maurer, der seine Lehre in Deutschland gemacht hat, ist einem Maurer mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis gleichgestellt. Das bedeutet: Es gelten für ihn Schweizer Löhne, der Arbeitgeber darf deutsche Maurer nicht als Lohndrücker missbrauchen.

Gegen das Urteil hatte das Temporärbüro Daily Job zuerst beim Obergericht des Kantons Bern und anschliessend beim Bundesgericht Nichtigkeitsklage eingereicht und dessen Annullierung verlangt. Das Obergericht hat im Mai diese Nichtigkeitsklage vollumfänglich abgewiesen. Jetzt hat auch das Bundesgericht, dessen Urteilsbegründung die Unia letzte Woche erhalten hat, die Nichtigkeitsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Daher muss Daily Job dem deutschen Handwerker 1952 Franken nachzahlen.

Wichtiger Grundsatzentscheid gegen Lohndumping

Das Gericht leitet die Lohnnachzahlung für den deutschen Maurer aus den Vorschriften des Landesmantelvertrages 2006 für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) ab. Dort wird festgehalten, dass die Berufsdiplome für Maurer und Strassenbauer in Deutschland mit jenen in der Schweiz identisch sind. Qualifizierte deutsche Bauleute dürfen daher nicht tiefer eingestuft und als Lohndrücker missbraucht werden. Das wäre Lohndumping, weil damit die im LMV festgelegten Mindestlöhne unterlaufen würden.

Kontakt:
Gewerkschaft Unia
Weltpoststrasse 20
3015 Bern

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Bundesrat Ignazio Cassis trifft den Aussenminister von Brasilien
Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, 30.04.2024

Mit den Gräsern startet die Pollen-Hochsaison
Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz, 30.04.2024

Siehe mehr News

Schweizer Medien

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung