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Hotelleriesuisse begrüsst - unter Vorbehalt - die Revision im Lebensmittelrecht


Schweizer Hotelier-Verein (SHV)

13.10.2009, Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie unterstützt grundsätzlich die Anpassung des Lebensmittelgesetzes an das EU-Recht. Der Verkehr von Lebensmitteln wird vereinfacht und vereinheitlicht, was die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes stärkt. hotelleriesuisse lehnt jedoch die vorgesehenen, unnötigen Zusatzbelastungen ab und plädiert für eine der schweizerischen KMU-Wirtschaft angepasste Gesetzesrevision.



In ihrer Vernehmlassungsantwort begrüsst hotelleriesuisse die grundsätzliche Stossrichtung der Revision des Lebensmittelgesetzes. Die Harmonisierung mit dem EU-Recht führt zu einem erleichterten Verkehr von Lebensmitteln und macht zeit- und kostenintensive rechtliche Anpassungen überflüssig. Die Gesetzesrevision leistet somit einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Hochkosteninsel Schweiz und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche. Deutliche Vorbehalte äussert der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie jedoch insbesondere gegen die Neuerungen bezüglich «Besondere Kennzeichnung von Lebensmitteln» sowie «Information der Öffentlichkeit über Kontrollresultate». Diese Vorschriften schiessen übers Ziel hinaus und führen zu unverhältnismässigen Zusatzbelastungen.

Besondere Kennzeichnung von Lebensmitteln

Mit dieser Vorschrift soll ermöglicht werden, dass der Gast gesunde und ungesunde Lebensmittel erkennen kann. hotelleriesuisse lehnt diese Vorschrift ab, da diese auf eine Bevormundung des Gastes abzielt. Zudem ist mit einer derartigen Kennzeichnungspflicht ein ungerechtfertigter Mehraufwand für den Hotelier verbunden. Die Vorschrift ist weder verhältnismässig noch KMU-kompatibel.

Information der Öffentlichkeit über Kontrollresultate

hotelleriesuisse ist entschieden gegen die Veröffentlichung der Kontrollresultate. Das Gesetz regelt zu wenig genau, unter welchen Umständen ein beanstandeter Betrieb öffentlich angeprangert werden dürfte. Deshalb ist die Gefahr von Verletzungen des Datenschutzrechts oder gar des Missbrauchs sehr gross. Um dem berechtigten Informationsbedürfnis der Konsumenten gerecht zu werden und unternehmerisch sinnvolle Anreize zu setzen, schlägt hotelleriesuisse stattdessen die öffentliche Auszeichnung von vorbildlichen Betrieben vor.

Kontakt:
Schweizer Hotelier-Verein (SHV)
Monbijoustrasse 130
3007 Bern

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