Hotelleriesuisse begrüsst - unter Vorbehalt - die Revision im Lebensmittelrecht

13.10.2009, Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie unterstützt grundsätzlich die Anpassung des Lebensmittelgesetzes an das EU-Recht. Der Verkehr von Lebensmitteln wird vereinfacht und vereinheitlicht, was die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes stärkt. hotelleriesuisse lehnt jedoch die vorgesehenen, unnötigen Zusatzbelastungen ab und plädiert für eine der schweizerischen KMU-Wirtschaft angepasste Gesetzesrevision.
Besondere Kennzeichnung von Lebensmitteln
Mit dieser Vorschrift soll ermöglicht werden, dass der Gast gesunde und ungesunde Lebensmittel erkennen kann. hotelleriesuisse lehnt diese Vorschrift ab, da diese auf eine Bevormundung des Gastes abzielt. Zudem ist mit einer derartigen Kennzeichnungspflicht ein ungerechtfertigter Mehraufwand für den Hotelier verbunden. Die Vorschrift ist weder verhältnismässig noch KMU-kompatibel.
Information der Öffentlichkeit über Kontrollresultate
hotelleriesuisse ist entschieden gegen die Veröffentlichung der Kontrollresultate. Das Gesetz regelt zu wenig genau, unter welchen Umständen ein beanstandeter Betrieb öffentlich angeprangert werden dürfte. Deshalb ist die Gefahr von Verletzungen des Datenschutzrechts oder gar des Missbrauchs sehr gross. Um dem berechtigten Informationsbedürfnis der Konsumenten gerecht zu werden und unternehmerisch sinnvolle Anreize zu setzen, schlägt hotelleriesuisse stattdessen die öffentliche Auszeichnung von vorbildlichen Betrieben vor.
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Monbijoustrasse 130
3007 Bern
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