News Abo

Ringier: Neue Aufgaben für Thomas Passen bei Ringier


Ringier AG

13.10.2009, Thomas Passen wird Head of Marketing der Ringier Zeitschriften. Er leitet den Leser- und Anzeigenmarkt und verantwortet das Online-Geschäft der Ringier Zeitschriften. Passen berichtet in dieser Funktion an den Leiter des Bereichs Zeitschriften, Urs Heller.



Thomas Passen war seit 1996 in verschiedenen Positionen für Ringier tätig. Er startete als Leiter Produktion und Werbekoordination, war Verlagsleiter der Gesundheit Sprechstunde und cash sowie Leiter Leser- und Werbemarkt Zeitschriften. 2007 wurde er Verlagsdirektor und 2008 Bereichsleiter der Blick Gruppe und Mitglied der Geschäftsleitung von Ringier Schweiz.

Im Sommer 2009 stellte Thomas Passen sein Amt als Bereichsleiter der Blick Gruppe aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur strategischen Ausrichtung zur Verfügung.

Kontakt:
Ringier AG
Brühlstrasse 5
4800 Zofingen

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung