Santé Suisse Communiqué - Auf genehmigte Krankenkassenprämien können sich Versicherte verlassen

30.10.2009, Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat die Prämien 2010 genehmigt. Die Versicherten können sich auf genehmigte Prämien verlassen und haben bei jeder Prämienerhöhung das Recht, den Krankenversicherer ohne Vorbehalte zu wechseln, sofern sie keine Prämienschulden haben.
Falls ein Krankenversicherer im Verlauf des kommenden Jahres bemerkt, dass er die Prämien 2010 zu knapp budgetiert hat, kann er laut Krankenversicherungsgesetz dem BAG beantragen, die Prämie im Verlauf des Jahres zu erhöhen. Versicherte, welche - zu welchem Zeitpunkt auch immer - eine vom BAG genehmigte Prämienerhöhung bekommen, können den Versicherer ohne Vorbehalte wechseln. Eine unterjährige Prämienerhöhung birgt also für die Versicherten keine Risiken.
santésuisse nimmt die Diskussion um Krankenversicherer mit vermeintlicher Unterdeckung mit Erstaunen zur Kenntnis. Ein Unterschreiten der Mindestreserven kann erst nach Abschluss der Jahresrechnung 2009 festgestellt werden. Bezieht sich die jetzt monierte Unterdeckung auf den Jahresabschluss 2008, wird die Entwicklung bis Ende des laufenden oder gar des nächsten Jahres - Ertrag aus Reserven und Entwicklung der Kosten medizinischer Leistungen zu Lasten der Grundversicherung - nicht berücksichtigt.
Die Diskussionen um die Reserven lenken vom Kostenproblem ab, denn 95% der Prämien gehen an Ärzte, Spitäler, Apotheken etc. für kassenpflichtige medizinische Leistungen und steigen stetig. Sollen die zukünftigen Prämienaufschläge moderater ausfallen, ist das Augenmerk auf Massnahmen gegen den Kostenanstieg zu richten. Kantone, Bundesrat und Parlament sind gefordert, nach den Sparmassnahmen des Bundesrats bei den Labortarifen und Medikamentenpreisen folgende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit neben dem Wettbewerb unter den Versicherern auch endlich Wettbewerb unter den Leistungserbringern entsteht und Kosteneffizienz sowie transparente Qualität belohnt: Abbau von Überkapazitäten in Spitälern statt Investitionswettrüsten vor Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012; Senkung der Margen bei den Medikamenten, Mitteln- und Gegenständen (z.B. Inkontinenzwindeln) und Medizinaltechnik (z.B. Implantate); Senkung der Tarife für ambulant Spital- und Arztleistungen auf das gleiche Niveau (evtl. erhöhter Selbstbehalt Spital ambulant); Förderung von Managed Care-Angeboten (3-Jahres-Verträge, Kosteneffizienz, Qualität und ein Selbstbehalt von 20% für alle Grundversicherten ohne Managed Care).
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Römerstrasse 20
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