Groupe Mutuel c. K-Tipp - der Presserat gibt der Groupe Mutuel Recht

02.12.2009, Die verdeckte Recherche des Magazins wird als unlautere und unverhältnismässige Methode gerügt. Das Konsumentenmagazin K-Tipp wurde wegen verdeckter Recherchen zur Ausbildung von Vermittlern der Groupe Mutuel vom Schweizer Presserat gerügt.
Kontakt:
Rue des Cèdres 5
1919 Martigny
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.