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Die Post: Chancen für gute Grundversorgung bleiben intakt


Die Schweizerische Post AG

02.12.2009, Die Post erachtet das revidierte Postgesetz in der vom Ständerat verabschiedeten Form als akzeptabel, wünscht aber Anpassungen. Die Vorlage bildet eine Basis für die Sicherung einer guten Grundversorgung. Der Finanzierungsmechanismus für die Grundversorgung führt aber in der Ausgestaltung des Ständerates zu einer einseitigen Belastung der Post.


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Die Post setzt sich ein für ein Gleichgewicht zwischen einer qualitativ hochstehenden, flächendeckenden Grundversorgung und der Möglichkeit, diese effizient und eigenwirtschaftlich erbringen zu können. Die Post hofft, dass sie nicht mit zusätzlichen Auflagen belastet wird.

Die Post nimmt die Beschlüsse des Ständerates zum Postgesetz zur Kenntnis. Sie erachtet die Vorlage in der heute vom Ständerat gutgeheissenen Form als akzeptable Basis für die Sicherung einer effizienten Grundversorgung in allen Landesteilen, die gleichzeitig den Konsumentenanliegen entspricht. Es ist der Wille der Post, eine flächendeckende Grundversorgung zu bieten, die auch die Randregionen berücksichtigt. Das Postgesetz bietet grundsätzlich die Chance für eine moderne und wettbewerbsfähige Post, indem die Vorlage es der Post gestattet, die Grundversorgung der Bevölkerungsentwicklung, den Kundenbedürfnissen und dem technologischen Wandel anzupassen.

Bedingung dafür ist allerdings, dass die unternehmerische Entwicklung der Post nicht behindert und ihr Handlungsspielraum erweitert wird. Dies umso mehr, als der Briefmarkt schrumpfend ist und die Grundversorgung auch durch mögliche künftige Markteintritte von Konkurrenten immer weniger profitabel sein wird. Die Post will Wachstumsfelder erschliessen und so versuchen, einen Beitrag zur Finanzierung der Grundversorgung zu leisten. Unter diesem Blickwinkel ist es deshalb aus Sicht der Post unbefriedigend, dass es PostFinance gemäss dem vom Ständerat noch nicht behandelten Entwurf des Postorganisationsgesetzes weiterhin nicht erlaubt sein soll, selbständig Hypotheken und Kredite anzubieten. Nicht einverstanden ist die Post zudem mit der ständerätlichen Ausgestaltung der Finanzierung der Grundversorgung. Demnach sollen deren Kosten in dem Fall, dass die Post diese nicht aus eigener Kraft finanzieren könnte, erst dann abgegolten werden, wenn sie unverhältnismässig hoch sind. Ein solcher Finanzierungsmechanismus führt zu einer im Vergleich zu ihren Mitbewerbern einseitigen Belastung der Post; zudem schafft er grossen Interpretationsspielraum und damit Rechtsunsicherheit. Die Post hält es aber für sinnvoll, dass ein Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Grundversorgung geschaffen wird. Für die Post ist zudem wichtig, dass sie die Regelung des Zugangs zu ihren Infrastrukturen bilateral mit ihren Mitbewerbern aushandeln kann, so wie der Ständerat dies vorsieht.

Die Post hofft, dass die Vorlagen in dieser Hinsicht nachgebesserr werden. Für die Post ist eine auf Effizienz und Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtete Definition der Grundversorgung von zentraler Bedeutung. Auflagen, die über das vom Ständerat festgesetzte Mass hinausgehen, würden das prekäre Gleichgewicht zwischen Definition und Finanzierung der Grundversorgung gefährden und werden von der Post abgelehnt.

Marktöffnung braucht flankierende Massnahmen

Den Willen des Ständerates, den Briefmarkt in einigen Jahren vollständig zu öffnen, nimmt die Post zur Kenntnis. Sie hält aber eine Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes für wünschenswert. Eine vollständige Marktöffnung lehnt die Post nicht grundsätzlich ab, sofern der Wettbewerb durch flankierende Massnahmen begleitet wird. Dazu gehören insbesondere faire Anstellungsbedingungen im gesamten Postmarkt. Diese können am besten durch einen branchenweiten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sicher gestellt werden, zu dem die Post als sozialverantwortliche Arbeitgeberin Hand bieten will. Folgerichtig ist im Postorganisationsgesetz das Rechtsstatut der Post den Verhältnissen in der Privatwirtschaft anzugleichen, indem der Postkonzern in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft und die PostFinance in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im Besitze der Post und unter Aufsicht der FINMA umgewandelt werden.

Kontakt:
Die Schweizerische Post AG
Wankdorfallee 4
3030 Bern

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