Economiesuisse: Nachrichtenlose Vermögen: öffentlich-rechtlicher Ansatz gefordert


Economiesuisse

07.12.2009, Economiesuisse begrüsst die Einführung klarer Regeln für die Liquidation nachrichtenloser Vermögen. Die vorgeschlagene Regelung ist jedoch stark verbesserungsbedürftig. Insbesondere sollte aus Gründen der Rechtssicherheit eine international ausgerichtete öff­ entlich-rechtliche Lösung statt des gewählten privatrechtlichen Ansatzes angestrebt wer­ den.



economiesuisse begrüsst die Einführung einer langfristigen Regelung der Liquidation nach­ richtenloser Vermögen. Die Schaffung von Rechtssicherheit in diesem Bereich ist wichtig. Die vorgeschlagene Regelung ist jedoch in zentralen Punkten zu überarbeiten und zu verbessern. Aus Gründen der Praktikabilität und Rechtssicherheit bevorzugt die Wirtschaft eine öffentlich-rechtliche Lösung. Diese muss zudem international ausgerichtet sein, da Nachrichtenlosigkeit heute hauptsächlich bei Vermögen ausländischer Kunden entsteht. Weiter ist eine Ablieferung an die öffentliche Hand vorzusehen.

Der gewählte privatrechtliche Ansatz ist in verschiedenster Hinsicht problematisch. Sollte dieser weiterverfolgt werden, müsste die Vorlage im Lichte des Verhältnismässigkeits- und Rechtssi­cherheitsprinzips grundlegend überarbeitet und die bestehende Selbstregulierung besser einbezogen werden. Die Bundesratslösung birgt das Risiko von Doppelzahlungen und sieht kei­ne Regelung für die Abwicklung nachrichtenloser Vermögen juristischer Personen vor.

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Economiesuisse
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8032 Zürich

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