Economiesuisse: Nachrichtenlose Vermögen: öffentlich-rechtlicher Ansatz gefordert

07.12.2009, Economiesuisse begrüsst die Einführung klarer Regeln für die Liquidation nachrichtenloser Vermögen. Die vorgeschlagene Regelung ist jedoch stark verbesserungsbedürftig. Insbesondere sollte aus Gründen der Rechtssicherheit eine international ausgerichtete öff entlich-rechtliche Lösung statt des gewählten privatrechtlichen Ansatzes angestrebt wer den.
Der gewählte privatrechtliche Ansatz ist in verschiedenster Hinsicht problematisch. Sollte dieser weiterverfolgt werden, müsste die Vorlage im Lichte des Verhältnismässigkeits- und Rechtssicherheitsprinzips grundlegend überarbeitet und die bestehende Selbstregulierung besser einbezogen werden. Die Bundesratslösung birgt das Risiko von Doppelzahlungen und sieht keine Regelung für die Abwicklung nachrichtenloser Vermögen juristischer Personen vor.
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