Post bedauert Festhalten an Fesseln für PostFinance


Die Schweizerische Post AG

08.12.2009, Die Post nimmt die Beschlüsse des Ständerates zum Postorganisationsgesetz (POG) zur Kenntnis. Sie erachtet es mit Blick auf die kürzlich vom Ständerat befürwortete vollständige Marktöffnung als folgerichtig, dass ihre Anstellungsbedingungen und ihre Rechtsform privatwirtschaftlichen Verhältnissen angenähert werden.


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Die Post bedauert jedoch, dass die heutigen Fesseln für PostFinance bestehen bleiben und es ihr weiterhin nicht erlaubt sein soll, selbständig Kredite und Hypotheken anzubieten. Dies schränkt die Post in ihren Möglichkeiten ein, auch in Zukunft einen namhaften Beitrag zur Finanzierung der Grundversorgung zu leisten. Für die Post ist dieser breitere Unternehmenszweck wichtig, um Rückgängen im Briefbereich mit neuen Wachstumsquellen begegnen zu können. Die Post hofft, dass der Nationalrat dies ändern wird.

Wenige Tage nach dem Postgesetz, das unter anderem die vollständige Aufhebung des Briefmonopols in einigen Jahren vorsieht, hat der Ständerat heute auch die Vorlage zur Revision des Postorganisationsgesetzes (POG) gutgeheissen. Diese sieht gemäss den ständerätlichen Beschlüssen vor, dass PostFinance auch in Zukunft ihre Geschäftstätigkeit nicht erweitern und nicht in Eigenregie KMU- und Hypothekarkredite vergeben kann. Die Post bedauert dies, wird sie doch dadurch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Zur Sicherung einer hochstehenden Grundversorgung und der finanziellen Unabhängigkeit des Unternehmens ist die Post darauf angewiesen, dass sie nebst Massnahmen zur Optimierung der Kosten auch neue Wachstumsfelder erschliessen kann. Nur so wird sie in der Lage sein, die Ertragsrückgänge aus dem bereits heute schrumpfenden und in Zukunft möglicherweise für Mitbewerber offenen Briefmarkt zu kompensieren, ohne Abgeltungen beanspruchen zu müssen. PostFinance wird ihr Angebot dennoch in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnern komplettieren, um den Bedürfnissen der Kundschaft und der Schweizer Unternehmen entsprechen zu können. Die Anlagemöglichkeiten der über 70 Milliarden an Kundengeldern sowie die Alternativen für eine breitere Risikostreuung bleiben so aber eingeschränkt.

Gleicher Rechtsrahmen wie Mitbewerber

Mit Befriedigung nimmt die Post den Beschluss des Ständerates zur Kenntnis, dass das Postpersonal künftig privatrechtlich nach Obligationenrecht (OR) angestellt sein soll. Durch diese notwendige flankierende Massnahme zur Marktöffnung wird die Post bei den Anstellungsbedingungen dem gleichen Rechtsrahmen unterstellt wie ihre Konkurrenten. Als sozialverantwortliche Arbeitgeberin setzt sich die Post für faire Arbeitsbedingungen im gesamten Postmarkt ein. Folgerichtig ist der Beschluss des Ständerates, auch das Rechtsstatut der Post den Verhältnissen in der Privatwirtschaft anzugleichen, indem der Postkonzern in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft und die PostFinance in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im Besitze der Post und unter Aufsicht der Finanzmarktaufsicht FINMA umgewandelt werden.

Post hofft auf Nationalrat

Insgesamt erachtet die Post die revidierte Postgesetzgebung in der nun vom Ständerat verabschiedeten Form mit Vorbehalten als akzeptabel. Die beiden Gesetzesvorlagen bilden eine Basis für die Sicherung einer guten Grundversorgung. Die Chancen bleiben grundsätzlich gewahrt, dass die Post sich weiterhin als modernes und wettbewerbsfähiges Unternehmen behaupten kann. Diese Chancen werden aber durch das Festhalten an den Fesseln für PostFinance geschmälert. Zudem führt der Finanzierungsmechanismus für die Grundversorgung in der Ausgestaltung des Ständerates zu einer einseitigen Belastung der Post. Eine auf Effizienz und Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtete Definition der Grundversorgung ist für die Post dadurch umso wichtiger. Die Post hofft, dass der Nationalrat die beiden Gesetzesvorlagen entsprechend anpassen und nicht mit zusätzlichen Auflagen weiter belasten wird.

Kontakt:
Die Schweizerische Post AG
Wankdorfallee 4
3030 Bern

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