GABA International in Bezug auf die Bekanntgabe der Wettbewerbskommission (WEKO)

08.12.2009, Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat heute eine Entscheidung bezüglich GABA International bekannt gegeben. GABA begrüsst die Feststellung der WEKO, dass keine Beweise für Einschränkungen des Parallelhandels in den vergangenen drei Jahren vorliegen.
Die Behörde kam nach einer von Denner eingereichten Klage zu dieser Entscheidung, obwohl wir im Laufe des Verfahrens deutlich aufgezeigt haben, dass wir unsere Handelspartner (und insbesondere Denner) nicht dabei behindert haben, unsere Produkte in die Schweiz zu importieren. Die Entscheidung beruht auf einer unkorrekten Beurteilung der Sach- und Rechtslage.
GABA handelt gemäss seiner Richtlinie immer in Übereinstimmung mit geltendem Recht, unter anderem dem Wettbewerbsrecht, und arbeitet mit den Behörden zusammen. Falls wir einen Verstoss gegen Bestimmungen feststellen, entspricht es unserer Unternehmenspolitik, dies umgehend zu korrigieren.
Kontakt:
Grabetsmattweg
4106 Therwil
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