Die Post: Elektronische Eingaben via IncaMail direkt in JURIS

10.12.2009, Die Abraxas Juris AG setzt in der elektronischen Kommunikation auf IncaMail. Die Plattform der Schweizerischen Post für den sicheren und nachweisbaren Versand von E-Mails wird neu in JURIS, die Standardapplikation für Organe der Rechtspflege, integriert.
Unverschlüsselte E-Mails können im Internet sehr leicht von Dritten abgefangen, eingesehen oder verändert werden. IncaMail, die Plattform für die sichere und nachweisbare elektronische Kommunikation schliesst diese Sicherheitslücken. Die E-Mails können ohne Installation von zusätzlicher Software verschlüsselt und auf Wunsch ausserdem als elektronisches Einschreiben mit Versandnachweis verschickt werden. Die Lösung wird aktuell bereits von vielen Geschäftskunden der Post genutzt und ist auch in die Businesssoftware von Abacus eingebunden.
Integrierte Lösung für Rechtspflege
Neu ist die Abraxas Juris AG Partnerin der Schweizerischen Post im Bereich IncaMail. Die Tochterfirma der Abraxas Informatik AG vertreibt die elektronische Fachlösung JURIS für Organe der Rechtspflege. IncaMail wird in Hinblick auf den Frühjahresrelease 2010 in JURIS integriert. Dank der Einbindung werden dem Anwender elektronische Eingaben direkt in JURIS angezeigt und können darin bearbeitet und elektronisch via IncaMail versendet werden. Gerichte, die mit JURIS arbeiten, erfüllen somit dank dieser Einbindung die Anforderungen des Bundesamts für Justiz an eine sichere elektronische Übermittlung. Zusätzlich ist sichergestellt, dass diese Gerichte bei der Erfassung von elektronisch eingereichten Eingaben Medienbrüche zwischen dem E-Mail-System und der Standardapplikation JURIS vermeiden können. IncaMail ist im Umfeld der Rechtspflege bereits etabliert: Der Schweizerische Anwaltsverband empfiehlt seinen Mitgliedern den Versand von Dokumenten via IncaMail. Diese nutzen IncaMail für die sichere Mandantenkommunikation. Das Bundesgericht akzeptiert bereits heute die elektronische Eingabe von Dokumenten über die sichere E-Mail-Plattform der Post.
Sicheres E-Mail hält in Rechtspflege Einzug
Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren werden verschiedene Gerichte und Behörden in Zukunft verpflichtet sein, elektronische Eingaben entgegenzunehmen und zu behandeln. Eine Verordnung des Bundesamts für Justiz, die die Modalitäten des elektronischen Verkehrs zwischen den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten oder Behörden im Rahmen der Verfahren regelt, tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Kontakt:
Wankdorfallee 4
3030 Bern
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