C-Quadrat: Stellungnahme zu Spekulationen in den Medien

11.12.2009, Der Verwaltungsrat der F&C Asset Management plc ("F&C") hat der C-QUADRAT Investment AG nachfolgende Bekanntmachung gem § 5 Abs 2 ÜbG übermittelt: Der Verwaltungsrat der F&C Asset Management plc ("F&C") hat Kenntnis von aktuellen Medien-spekulationen betreffend ein mögliches Interesse der F&C an der C-Quadrat Investment AG ("C-QUADRAT") (ISIN: AT0000613005).
Die Gespräche befinden sich im Anfangsstadium und es besteht derzeit keine Gewissheit, dass eine Transaktion stattfinden wird. Sofern die Gespräche fortgesetzt werden, wird F&C innerhalb der übernahmerechtlichen Fristen einen Antrag auf Erstreckung der Anzeige einer Angebotsun-terlage bei der Übernahmekommission einbringen. Sofern letztlich ein Übernahmeangebot ge-stellt wird, wird dieses den Vorgaben des ÜbG entsprechen (einschließlich der Bestimmungen hinsichtlich des Angebotspreises).
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