Logoregister

Post und Gewerkschaften einigen sich auf GAV


Die Schweizerische Post AG

18.12.2009, Die Post und die Gewerkschaften Kommunikation, transfair und comedia haben sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Zeitungs-Frühzustellung geeinigt. Mit dem GAV sind die Mitarbeitenden nun Teil eines sozialpartnerschaftlichen Kollektivvertrages. Dem GAV werden die rund 10‘000 Mitarbeitenden der Presto Presse-Vertriebs AG unterstellt. Presto ist eine Konzerngesellschaft der Post, in der die von Tamedia und NZZ übernommenen Frühzustellorganisationen zusammengeführt wurden. Der GAV tritt auf den 1. März 2010 in Kraft.


Firmenmonitor

Mit dem GAV Presto wird die bis anhin arbeitsrechtlich wenig regulierte Zeitungs- Frühzustellung, in der die Angestellten meist nur ein bis zwei Stunden pro Tag arbeiten, neu formiert. Spürbare Verbesserungen bringt der zwischen den vier Parteien ausgehandelte GAV bei der sozialen Sicherheit für Frühzustellerinnen und Frühzusteller. So haben beispielsweise Mitarbeitende, die infolge Krankheit arbeitsunfähig sind, einen Anspruch auf 80 Prozent des Durchschnittslohnes während zwei Jahren. Auch Mitarbeitende, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten sind neu für Nichtberufsunfälle versichert. Mitarbeitende, die die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, werden zudem in die Pensionskasse Post aufgenommen.

Mitwirkung

Weiter ist die sozialpartnerschaftliche Mitwirkung bei den jährlichen Lohnmassnahmen geregelt. Der GAV wurde für eine Dauer von drei Jahren abgeschlossen, rechtzeitig vor seinem Ablauf führen die Vertragsparteien Verhandlungen zu dessen Erneuerung. Der GAV gilt für alle in der Frühzustellung tätigen Mitarbeitenden. Geschäftsleitung, Kader und das administrative Personal der Presto Presse-Vertriebs AG unterstehen nicht diesem GAV.

Kontakt:
Die Schweizerische Post AG
Wankdorfallee 4
3030 Bern

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung