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Economiesuisse: Keine übereilten Änderungen in der Einlagensicherung


Economiesuisse

23.12.2009, Economiesuisse lehnt den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinla­gen (BesG) ab. Eine Verlängerung der im Dezember 2008 per Dringlichkeitsrecht be­schlossenen Massnahmen zur Stärkung des Einlegerschutzes wird hingegen unterstützt.



Mit den per Dringlichkeitsrecht eingeführten Verschärfungen wurden bereits Ende 2008 Änderun­gen am Einlegerschutz in der Schweiz vorgenommen. Insbesondere der Substanzschutz in Kombination mit dem Konkursprivileg erhöhte den Schutz der Einleger deutlich. Dieses erst kürzlich verschärfte System der Einlagensicherung hat sich bewährt, auch in der Krise. Ein drin­gender Handlungsbedarf für eine weitere Verschärfung ist heute nicht ersichtlich.

economiesuisse anerkennt die Wichtigkeit der vom Bundesrat angestrebten Stärkung der Systemstabilität. Eine Änderung des Einlegerschutzes ist aber unter dem Aspekt des Zu­ sammenspiels mit weiteren Massnahmen wie der Verschärfung der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften sowie unter Berücksichtigung von deren kumulierten Wirkungen zu beur­teilen. Dabei sind auch die Erkenntnisse und Empfehlungen aus den laufenden Arbeiten der vom Bundesrat ernannten Expertengruppe abzuwarten. Bisher liegt keine Gesamtschau vor, wel­che die kumulierten Auswirkungen der verschiedenen Massnahmen auf die Schweizer Volkswirt­schaft untersucht. Eine solche Gesamtschau muss aber vorliegen, bevor über die Frage einer allfälligen weiteren Verschärfung des Einlegerschutzes entschieden werden kann.

Eine allfällige Änderung der Einlagensicherung darf aus Sicht der Realwirtschaft nicht dazu füh­ren, dass die Kreditvergabe an Unternehmen verteuert oder in einer sonstigen Weise beein­trächtigt wird. Aus Sicht der Banken ist die Schaffung eines Schweizer Sonderfalls mit strenge­ren und aufwändigeren Vorschriften als im Ausland zu verhindern.

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

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