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Economiesuisse: 2. Säule sichern und Zusatzbeiträge verhindern


Economiesuisse

06.01.2010, Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Renditen an den Kapitalmärkten werden höhere Renten ausbezahlt, als angespart wurden. Das führt zu immer grösseren Löchern in den Pensionskassen. Persönlichkeiten der Wirtschaftsverbände und Pensions­ kassen unterstreichen darum die Notwendigkeit einer Anpassung des BVG-Umwandlungs­satzes. Ohne diese Massnahme müssen letztlich die Erwerbstätigen für die Rentenlöcher aufkommen.


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Heute sind in der zweiten Säule wegen der länge­ren Rentenbezugsdauer und der sinkenden Renditen jährlich 600 Mio. Franken Renten un­gedeckt. Dieses Loch wird zunehmend grösser, wenn der Umwandlungssatz zu hoch bleibt. Für Rudolf Stämpfli, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, ist klar: „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Lasten gerecht verteilt wer­den.“ Stämpfli betont, dass es nicht angehen kann, die Finanzierungslast zu hoher künftiger Renten alleine den aktiven Versicherten zu über­ tragen und ihnen damit höhere Lohnabzüge aufzubürden.

Auch für den Präsidenten des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse, Gerold Bührer, ist die Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes ein notwendiger Schritt: „Die Gegner sprechen von Rentenklau, tatsächlich ist es aber ein Diebstahl an den Erwerbstätigen und der kommen­den Generation, wenn der Umwandlungssatz nicht angepasst wird.“ Ungedeckte Rechnungen bei der Altersvorsorge schaden dem Vertrauen in die soziale Sicherheit und können sich in Zukunft zu einem gewaltigen Standortnachteil entwickeln.

Der Finanzierungsbedarf anderer Sozialversicherungen wird in absehbarer Zeit zu Mehrkosten für die Erwerbstätigen führen. „Dies geht so nicht“, sagt Hans-Ulrich Bigler vom Schweizeri­schen Gewerbeverband. „Der Widerstand der Linken und der Gewerkschaften gegen die Anpassung des Umwandlungssatzes ist für mich unverständlich. Wer diese Korrektur verhindern will, setzt die Stabilität der zweiten Säule leichtfertig aufs Spiel und handelt unver­antwortlich."

Weiter bestimmt die Rendite wie hoch der Umwandlungssatz für die jährlich ausbezahlte Rente ist. Die eingerechnete Rendite muss von den Pensionskassen garantiert werden. Mit dem Satz, der heute gilt, müssen die Pensionskassen fast fünf Prozent Zins erreichen. Suzanne Steiner-Weck, Arbeitnehmer-vertreterin im Stiftungsrat der Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE) und Chris­toph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP, sind sich einig: „Fi­nanziell sicher ist eine Kasse, die gegenüber ihren Versicherten Verpflichtungen eingeht, die sie realistischerweise erfüllen kann.“

Kontakt:
Economiesuisse
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich

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