Ticketcorner: Abmahnung an Stiftung für Konsumentenschutz

13.01.2010, Die Stiftung für Konsumentenschutz wirft Good News und Ticketcorner vor, anlässlich des AC/DC-Konzerts bewusst einen zweiten Absatzkanal zu Wucherpreisen unterstützt zu haben, um so von einem zusätzlichen Kanal zu profitieren. Diese Anschuldigung ist mehr als haltlos, weshalb sich Ticketcorner zusammen mit Good News schriftlich mit einer anwaltlichen Abmahnung gegen diese Unterstellung wehren.
André Béchir, Geschäftsführer von Good News, meint dazu: "Uns ist der Handel von Dritten mit unseren Konzerttickets schon lange ein Dorn im Auge. Leider können wir wenig dagegen tun. Wir unternehmen jedoch einiges, um es dem Zwischenhandel schwer zu machen. So haben wir zum Beispiel bei AC/DC eine Bezugslimite von maximal 4 Tickets pro Bestellung festgelegt."
Ticketcorner-CEO George Egloff sagt: "Uns liegt viel daran, dass alle Kunden gleiche Chancen haben, Tickets zu fairen Preisen zu erhalten. Bei Internet- und Call Center- Bestellungen überprüfen wir bei begehrten Veranstaltungen die Käufer namentlich und stornieren allfällige Doppelbuchungen. Diese Kontrolle wurde auch beim AC/DC-Vorverkauf durchgeführt. Bei POS-Vorverkaufsstellen sind die Käufer anonym, was Tickethändler bei diesem Konzert schamlos ausnützten."
Der öffentliche Vorwurf der Stiftung für Konsumentenschutz, Good News und Ticketcorner würden ein stattliches Kontingent an Tickets an den offiziellen Kanälen vorbeischleusen, um so einen profitablen Absatzkanal für Wuchertickets zu haben, ist absurd und kann keinesfalls hingenommen werden.
Weder die Ticketcorner AG noch die Good News Productions AG haben Tickets für das AC/DC- Konzert bewusst oder unbewusst an den offiziellen Kanälen vorbeigeschleust. Die unzutreffenden Behauptungen "Tickets bewusst an den offiziellen Kanälen vorbeigeschleust", "Wuchertickets absetzt", "ein Interesse daran hat, Tickets abzuzweigen und in den Schwarzhandel zu bringen" und "Methoden im Grau- bis Schwarzbereich einsetzt", sind allesamt wettbewerbswirksam, weshalb ein Anwalt eingeschaltet wurde. Die schriftliche Abmahnung ging heute an die Adresse der Stiftung für Konsumentenschutz.
"Wir haben alles getan, was technisch und organisatorisch machbar ist, um für alle Käufer die gleichen fairen Chancen auf Tickets herzustellen. Das hat reibungslos funktioniert", fasst George Egloff zusammen, und ergänzt: "Dass dennoch viele AC/DC-Fans leer ausgingen, liegt auch in der Natur der Sache: Die Platzkapazität im Stade de Suisse ist nun mal beschränkt. Bei mehreren Hunderttausend Interessenten muss leider ein Grossteil leer ausgehen."
Kontakt:
Oberglatterstrasse 35
8153 Rümlang
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