DB-Vorstand Kefer: „Deutsche Bahn missbilligt Einsatz von Billiglohnkräften“

18.01.2010, Die Deutsche Bahn missbilligt mit Nachdruck den Einsatz von Billiglohnkräften durch Vertragspartner. Die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Sicherheitsvorschriften ist Bestandteil der Verträge mit Subunternehmen.
Im konkreten Fall wurden bei einem Nachunternehmer eines Vertragspartners der DB Vertragsverstöße festgestellt. Gegen den Nachunternehmer wurde Strafanzeige gestellt. Der Vertragspartner wurde durch die DB abgemahnt und es werden weitere juristische Schritte geprüft.
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Potsdamer Platz 2
10785 Berlin
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