Bayer (Schweiz) AG reicht gegen den Entscheid der Weko beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein

19.01.2010, Bayer (Schweiz) AG akzeptiert den Entscheid der Wettbewerbs-kommission (Weko) vom 1.12.09 nicht und reicht gegen den Entscheid der Weko beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Bayer (Schweiz) AG weist den Vorwurf von jeglichen Preisabsprachen klar zurück.
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