Berner Ärztegesellschaft vor Bundesgericht abgeblitzt

13.09.2005, Bern, Die Ärztegesellschaft des Kantons Bern hat mit einem gegen die CSS Versicherung angestrengten Verfahren den Versuch unternommen, von der CSS auf superprovisorischem Weg eine Berichtigung zu verlangen.
Das EVG in Luzern hat nun mit Entscheid vom 24. August 2005 diesen Versuch der Berner Ärztegesellschaft abgewiesen. Die Mitteilung der CSS an die ambulanten Leistungserbringer vom 24. Juni ist daher nach wie vor korrekt.
Medienkontakt:
Thomas Räber, Leiter Recht&Compliance Tel. +41/58/277'14'78 E-Mail: thomas.raeber@css.ch
Kontakt:
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
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